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Schützt mich die vorgeschriebene Heizungsprüfung vor Schäden durch die Anlage?

günstig für Anlagenbetreiber betrifft Hauseigentümer, Anlagenbetreiber, Gemeinden, Prüfer
Ja. Die laufende Überprüfung von Heizungsanlagen soll Schäden verhindern, die von nicht betriebssicheren Anlagen ausgehen. Die Vorschrift ist daher ein Schutzgesetz. Der Schutz des Betreibers vor den Kosten einer Sanierung von Umweltschäden ist jedenfalls mitbezweckt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 20.09.2023 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2023)

Die laufende Überprüfung nach § 25 Oö LuftREnTG soll Schäden verhindern, die durch Heizungsanlagen entstehen, deren Betriebssicherheit nicht gegeben ist. Die Bestimmung ist daher ein Schutzgesetz im Sinn des § 1311 ABGB.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134537 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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