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Bekomme ich Geld für nicht gewährte Ruhezeiten im öffentlichen Dienst?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Beamte, Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, Dienstgeber
Ja. Wird in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis gegen die Vorschriften über Ruhezeiten verstoßen und dies nicht durch Ersatzruhezeiten ausgeglichen, haftet der Dienstgeber wegen Verletzung seiner Fürsorgepflicht. Über die Bezahlung von Mehrleistungen hinaus ist auch der Erholungswert der entgangenen Ruhezeit abzugelten; die Höhe kann sich am durchschnittlichen Entgelt orientieren.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 23.10.2023 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2023)

Wird in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis gegen Ruhezeitenvorschriften nach der RL 2003/88/EG verstoßen, ohne dass dies im Rahmen des Dienstverhältnisses (etwa durch Ersatzruhezeiten) ausgeglichen wird, haftet der Dienstgeber nach Maßgabe von § 1 AHG für die Verletzung seiner Fürsorgepflicht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134543 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

AHG §1; EG-RL 2003/88/EG – Arbeitszeitrichtlinie 32003L0088 Art1; EG-RL 2003/88/EG – Arbeitszeitrichtlinie 32003L0088 Art3; EG-RL 2003/88/EG – Arbeitszeitrichtlinie 32003L0088 Art5; EG-RL 2003/88/EG – Arbeitszeitrichtlinie 32003L0088 Art6; EG-RL 2003/88/EG – Arbeitszeitrichtlinie 32003L0088 Art17

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Die andere Seite

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