Muss mein Dienstgeber auch auf mein Gehalt achten?
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das in § 45 Abs 1 letzter Satz BDG angesprochene „dienstliche Fortkommen“ betrifft auch materielle Interessen an der dienstlichen Stellung. Insbesondere unter dem Blickwinkel einer Fürsorgepflichtverletzung ist daher auch die Vermögenssphäre des Mitarbeiters von dieser Bestimmung geschützt.OGH 1 Ob 148/23f, 20.09.2023
- Bei der Erteilung von Auskünften handelt der Bund in Erfüllung seiner Fürsorgepflicht, mag es auch an einer spezifisch normierten gesetzlichen Pflicht, gerade solche Ratschläge oder Auskünfte zu erteilen, fehlen.OGH 1 Ob 131/08h, 26.02.2009
- Hier: Zur Frage der Haftung des Rechtsträgers und Dienstgebers nach öffentlichem Recht wegen einer fahrlässig unrichtigen und schadensursächlichen Auskunft an einen Dienstnehmer.OGH 1 Ob 71/04d, 25.06.2004
- Ansprüche, die aus der Ausübung hoheitlicher Befugnisse einer Behörde entstanden sind, ausgeschlossen sind, sind innerstaatlich als Amtshaftungsansprüche geltend zu machen.OGH 9 ObA 16/04z, 11.02.2004
- Eine schuldhafte Verletzung der den Dienstgeber des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses treffenden Fürsorgepflicht durch Organe des zuständigen Rechtsträgers löst Schadenersatzpflichten nach dem Amtshaftungsrecht aus.OGH 1 Ob 2192/96a, 25.06.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053007 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 12.
- OGH 1 Ob 167/24a, 19.11.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 148/23f, 20.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 114/20k, 27.01.2021, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 143/18p, 29.08.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Zahlt der Dienstgeber Ihren Bezug weiter, obwohl Sie durch einen Dritten verletzt wurden, geht Ihr Ersatzanspruch gegen den Schädiger in diesem Umfang auf den Dienstgeber über. Das gilt auch bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.
Die Rücksicht, die Ihr Dienstgeber Ihnen schuldet, geht nicht so weit, dass er durch eine neue Arbeitsverteilung dauerhaft einen eigenen Posten für Sie schaffen müsste, wenn Sie auf Dauer nicht mehr voll einsatzfähig sind. Auch die öffentliche Verwaltung darf sich dabei wie ein privates Unternehmen an Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit orientieren.