Muss mich mein Dienstgeber vor dem Ende wegen Krankheit warnen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 19.10.2023 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2023)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134584 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 56/23b, 19.10.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) § 24 · Ansprüche bei Dienstverhinderung
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Vereinbaren Sie mit Ihrem Dienstgeber eine Teilzeit zur Wiedereingliederung nach einer langen Krankheit, verzichtet er damit nicht darauf, sich auf das Ende des Dienstverhältnisses nach einem Jahr Dienstverhinderung zu berufen. Werden Sie neuerlich krank, kann er das trotz dieser Vereinbarung geltend machen.
Die Regel, dass ein Dienstverhältnis nach einer bestimmten Zeit der Dienstverhinderung von selbst endet, ist nicht verfassungswidrig. Der öffentliche Dienstgeber darf selbst entscheiden, ob er auf diesem Ende besteht; diese Wahlmöglichkeit beruht auf nachvollziehbaren Gesichtspunkten.