Mindert die Studienbeihilfe meines Kindes den Unterhalt?
günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Studierende
Nein. Familienbeihilfe und Studienbeihilfe gelten grundsätzlich nicht als eigenes Einkommen des Kindes. Sie mindern den Unterhaltsanspruch daher nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 25.02.2025 (9 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1991)
Die Familienbeihilfe und die Studienbeihilfe stellen grundsätzlich kein im Sinne des § 140 Abs 3 ABGB den Unterhaltsanspruch minderndes Eigeneinkommen des unterhaltsberechtigten Kindes dar.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Erhöhte Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung und Pflegegeld.OGH 6 Ob 6/20f, 20.02.2020
- Hier: Selbsterhalterstipendium nach dem Studienförderungsgesetz 1992.OGH 3 Ob 51/18y, 14.08.2018
- Hier: Erhöhte Familienbeihilfe.OGH 6 Ob 107/16b, 27.06.2016
- Die Familienbeihilfe ist nach ständiger Rechtsprechung kein den Unterhaltsanspruch minderndes Einkommen im Sinn des § 140 Abs 3 ABGB.OGH 4 Ob 507/96, 16.01.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047498 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 9.
- OGH 1 Ob 210/24z, 25.02.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 6/20f, 20.02.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 112/19k, 24.09.2019, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
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