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Ist die Steuer auf meine Rente vom Schädiger zu ersetzen?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Schädiger, Versicherungen, Unfallopfer
Ja. Schon ein noch nicht rechtskräftiger Steuerbescheid über die Versteuerung Ihrer Verdienstentgangsrente bedeutet für Sie einen ersatzfähigen Vermögensnachteil. Wird die Steuerschuld später zu Ihren Gunsten geändert, kann der Schädiger den zu viel gezahlten Betrag von Ihnen zurückfordern.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 23.05.2019 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Bereits mit einem auch noch nicht rechtskräftigen Abgabenbescheid über die Versteuerung von Verdienstentgangsrenten hat der Geschädigte einen (ersatzfähigen) Vermögensnachteil erlitten. Sofern sich diese Abgabenschuld im finanzbehördlichen Instanzenzug bis zur Rechtskraft des Abgabenbescheids zugunsten des Abgabenpflichtigen ändert, steht dem Schädiger, weil insoweit der Schaden nachträglich wieder weggefallen ist, gegen den Geschädigten ein bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch zu.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123388 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Unfallrente und Verdienstentgang

Ja. Ihre Rente von der Sozialversicherung und der Ersatz für entgangenes Einkommen sollen denselben Nachteil ausgleichen, nämlich das Einkommen, das Sie nach der Schädigung nicht mehr oder nur erschwert verdienen können. Deshalb wird die Rente demselben Anspruch zugeordnet wie der Ersatz für entgangenen Verdienst.

günstig für Schädiger Verjährung beim Verdienstentgang

Die Entschädigung wird als Ganzes bemessen; die darauf entfallende Steuerbelastung ist kein eigener, späterer Schaden. Ihr Anspruch darauf verjährt drei Jahre nach Ablauf des Monats, in dem die einzelne Rente für den Verdienstentgang fällig geworden ist.

Verwandte Fragen

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