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Darf ein Unternehmen alltägliche Wörter in seinen Bedingungen umdefinieren?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Fluggäste, Unternehmer
Nein. Ein Unternehmen darf Begriffe in seinen Vertragsbedingungen nicht völlig losgelöst vom allgemeinen Sprachgebrauch neu bestimmen. Sonst müssten Sie die Bedingungen wie mit einem Wörterbuch lesen und den Wörtern ständig eine andere als die gewohnte Bedeutung geben. Darin liegt ein Verstoß gegen das Gebot klarer und verständlicher Formulierung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2023)

Ein Unternehmen darf in seinen AGB Begriffe nicht völlig losgelöst vom allgemeinen Sprachgebrauch umdefinieren. Dadurch wird das Lesen und Verstehen von AGB entscheidend erschwert, weil der Vertragspartner sie mit dem Glossar in der Hand wie mit einem Wörterbuch lesen müsste und im Geiste den Worten ständig andere als die gewohnten oder naheliegenden Bedeutungen beimessen müsste. Darin liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134691 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Verständlichkeit von Vertragsbedingungen

Gibt ein Unternehmer in seinen Vertragsbedingungen die gesetzliche Regelung so wieder, wie sie im Gesetz steht, und tut er das im Gesamtzusammenhang und ohne in die Irre zu führen, ist die Klausel verständlich genug. Über den Gesetzeswortlaut hinaus muss er den Text nicht weiter vereinfachen.

günstig für Unternehmer Ersatzregelung für unwirksame Klauseln

Ja. Eine Klausel, wonach bei Unwirksamkeit einer Bestimmung jene Regel gilt, die das Gesetz für Verbraucher vorsieht, ist zulässig. Sie gibt nur die bestehende Rechtslage wieder und ist deshalb nicht intransparent.

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