Darf sich mein Vertrag durch mein Schweigen beliebig ändern?
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Ständige Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 11.11.2025 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2013)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Klausel zur Änderung der Kreditbedingungen mit Zustimmungsfiktion (Klausel 5).OGH 1 Ob 177/24x, 11.11.2025
- Hier: Klausel zur Entgelterhöhung (Zinssatzanpassung) mittels Zustimmungsfiktion bei Bausparvertrag (Klausel 8)OGH 4 Ob 74/22v, 17.10.2023
- Hier: Dass eine Zustimmungsfiktionsklausel nach ständiger Rechtsprechung des OGH nicht allein deshalb automatisch zulässig ist, weil sie die Formalerfordernisse erfüllt, sondern dass auf diesem Wege ermöglichte Vertragsänderungsklauseln zusätzlich der Kontrolle im Sinne der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbrauchverträgen sowie deren nationaler Umsetzung (§ 879 Abs 3 ABGB und § 6 Abs 3 KSchG) unterliegen, ist mit den Vorgaben der Zahlungsdienste-Richtlinie vereinbar.OGH 8 Ob 105/20d, 25.03.2021
- Dahinter steht, dass die vertragliche Zustimmungsfiktion in der Praxis trotz des formalen Widerspruchsrechts weitgehend auf eine einseitige Änderungsbefugnis des Unternehmers hinausläuft, weil sich Verbraucher erfahrungsgemäß mit Änderungsangeboten nicht auseinandersetzen, weshalb ihnen infolge der Gefahr ihrer Passivität ein Schutzbedürfnis zuzubilligen ist.OGH 10 Ob 60/17x, 20.02.2018
- Beisatz: Auch die Zahlungsdiensterichtlinie steht einer inhaltlichen Beschränkung der Zustimmungsfiktion auf bestimme Erklärungsinhalte nicht entgegen.OGH 10 Ob 60/17x, 20.02.2018
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Unzulässige Zustimmungsfiktion in den AGB einer Bank.OGH 7 Ob 180/15v, 19.11.2015
- Eine (unbeschränkte) Änderungsmöglichkeit der vom Verwender der AGB geschuldeten Leistungen sowie des Umfangs der vom Kunden zu entrichtenden Entgelte darf nicht völlig unbestimmt bleiben.OGH 1 Ob 210/12g, 11.04.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128865 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 28.
- OGH 1 Ob 177/24x, 11.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 179/24p, 11.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 115/24f, 28.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 175/21b, 25.08.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 81/21h, 14.07.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 117/21y, 24.03.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 103/21i, 28.09.2021, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 179/20z, 25.02.2021, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 124/18v, 03.04.2019, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 24/18i, 25.01.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 879
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Eine Klausel, wonach bei Unwirksamkeit einer Bestimmung jene Regel gilt, die das Gesetz für Verbraucher vorsieht, ist zulässig. Sie gibt nur die bestehende Rechtslage wieder und ist deshalb nicht intransparent.
In diesem Verfahren werden Vertragsbedingungen darauf geprüft, ob sie gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßen; geprüft wird dabei im Kern, was die Parteien erklären wollen. Dient ein Satz nur dazu, Sie als Verbraucher aufzuklären, ist er grundsätzlich unbedenklich.