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Ist eine Ersatzregel für unwirksame Vertragsklauseln erlaubt?

günstig für Unternehmer betrifft Konsumenten, Kunden, Unternehmer
Ja. Eine Klausel, wonach bei Unwirksamkeit einer Bestimmung jene Regel gilt, die das Gesetz für Verbraucher vorsieht, ist zulässig. Sie gibt nur die bestehende Rechtslage wieder und ist deshalb nicht intransparent.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 27.01.2017 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Eine Klausel in AGB, wonach im Fall der Unwirksamkeit einer der Bestimmungen der AGB eine wirksame Bestimmung an deren Stelle tritt, die im Falle von Verbrauchern gesetzlich vorgesehen ist, ist nicht intransparent, weil sie lediglich die Rechtslage wiedergibt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131347 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Salvatorische Klausel in Verträgen

Eine Klausel, die unwirksame Vertragsteile durch etwas anderes ersetzen soll, ist unklar und damit unwirksam, wenn Sie sich damit zu einer Erklärung und Vertragsänderung verpflichten sollen, die Sie nicht vorhersehen können. Sie können dann nicht erkennen, worauf Sie sich einlassen.

günstig für Konsument Gerichtsstandsklausel in Geschäftsbedingungen

Nein, eine solche Klausel ist unwirksam. Legen die Geschäftsbedingungen einen Gerichtsstand fest und merken dazu nur unbestimmt an, dass gesetzliche Regelungen vorgehen, verstößt das gegen das Transparenzgebot. Sie vermittelt Ihnen ein unrichtiges Bild der Rechtslage.

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