Muss eine Vertragsklausel für mich verständlich formuliert sein?
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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (39 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2001)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Wertsicherungsvereinbarung in einem Mietvertrag.OGH 6 Ob 34/26g, 18.03.2026
- Die Vereinbarung von Bearbeitungsspesen in einem Kreditvertrag für konkret aufgezählte Leistungen (Bearbeitung des Kredit-/Darlehensantrags, Bonitätsprüfung, Erstellung von Kredit-/Darlehensunterlagen) ist nicht intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG, weil sich diese von den übrigen Kosten für die Kontoführung, Grundbucheintragung und Schätzung klar abgrenzen lassen.OGH 2 Ob 52/25y, 23.10.2025
- Hier: Art 19 AUVB 2010 "Unversicherbare Sportarten" und Art 20.10 AUVB "Ausschlüsse" sind nicht intransparent.OGH 7 OB 92/24s, 19.06.2024
- Die Frage, ob das Unterlassungsgebot auf Verträge, die ab dem 1. Jänner 1997 geschlossen wurden, einzuschränken ist, wurde offen gelassen.OGH 7 Ob 13/23x, 22.03.2023
- Hier: Intransparenz einer AGB‑Verzinsungsklausel einer Emittentin von als Inhaberpapiere ausgestalteten Bankschuldverschreibungen mit Bezugnahme auf den 6‑Monats‑Euribor verneint.OGH 6 Ob 220/09k, 19.05.2010
- Hier: AGB-Klauseln einer Emittentin von Teilschuldverschreibungen („Bedingungen der Teilschuldverschreibungen RQ REOP 2007-2013").OGH 9 Ob 81/08i, 30.09.2009
- Hier: AGB für Finanzierungsleasing.OGH 4 Ob 59/09v, 08.09.2009
- Maßstab für die Transparenz ist das Verständnis des für die jeweilige Vertragsart typischen Durchschnittskunden. Es soll verhindert werden, dass der Verbraucher durch ein unzutreffendes oder auch nur unklares Bild seiner vertraglichen Position von der Durchsetzung seiner Rechte abgehalten wird. Daraus kann sich konkret eine Verpflichtung zur Vollständigkeit ergeben, wenn die Auswirkung einer Klausel sonst unklar bliebe.OGH 3 Ob 12/09z, 19.05.2009
- Damit soll eine durchschaubare, möglichst klare und verständliche Formulierung allgemeiner Geschäftsbedingungen sichergestellt werden. Der typische Verbraucher soll nicht von der Durchsetzung seiner Rechte dadurch abgehalten werden, dass ihm ein unzutreffendes oder unklares Bild seiner vertraglichen Position vermittelt wird.OGH 9 Ob 66/08h, 01.04.2009
- Hier: AGB-Klauseln eines Kreditkartenunternehmens.OGH 10 Ob 70/07b, 28.01.2009
- Das Transparenzgebot soll es dem Kunden ermöglichen, sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsbestandteilen zuverlässig über seine Rechte und Pflichten bei der Vertragsabwicklung zu informieren.OGH 5 Ob 247/07w, 05.02.2008
- § 6 Abs 3 KSchG ist auf echte Satzungsbestimmungen, mögen sie auch in Form einer Wissenserklärung in AGB oder Vertragsformblätter einfließen, nicht anwendbar. Der Umstand, dass sich hier in AVB beziehungsweise Vertragsformblättern ein Hinweis auf die Beitragsrückerstattung findet, ändert nichts daran, dass diese Regelung - wie dargestellt - rein mitgliedschaftsrechtlicher und nicht vertraglicher Natur ist.OGH 8 Ob 128/05i, 30.03.2006
- Auch das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG bezieht sich auf das Erfordernis der Verständlichkeit von rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen.OGH 8 Ob 128/05i, 30.03.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037107 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 39.
- OGH 4 Ob 170/25s, 19.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 67/25h, 18.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 34/26g, 18.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 87/25p, 10.03.2026, Fall aus Salzburg
- OGH 3 Ob 77/25g, 26.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 52/25y, 23.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 43/25a, 23.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 162/24b, 13.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 174/24t, 26.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 6/25w, 19.02.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Gibt ein Unternehmer in seinen Vertragsbedingungen die gesetzliche Regelung so wieder, wie sie im Gesetz steht, und tut er das im Gesamtzusammenhang und ohne in die Irre zu führen, ist die Klausel verständlich genug. Über den Gesetzeswortlaut hinaus muss er den Text nicht weiter vereinfachen.
Ja. Eine Klausel, wonach bei Unwirksamkeit einer Bestimmung jene Regel gilt, die das Gesetz für Verbraucher vorsieht, ist zulässig. Sie gibt nur die bestehende Rechtslage wieder und ist deshalb nicht intransparent.