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Muss der Vermieter Heizkörper und Warmwasserleitungen instand halten?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Hausverwaltung
Die Pflicht des Vermieters, die Heizung und die Warmwasserversorgung zu erhalten, ist weit zu verstehen. Sie erfasst alle Einrichtungen, die der Erzeugung, der Weiterleitung und der Abgabe von Wärme und Warmwasser dienen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 11.01.2024 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2024)

Die Erhaltungspflicht des Vermieters nach § 3 Abs 2 Z 2a MRG ist aus teleologischen Gründen weit auszulegen; sie erfasst daher alle zur Erzeugung, Weiterleitung und Abgabe von Wärme und Warmwasser dienenden Einrichtungen einer Heizungs- oder Warmwasserversorgungsanlage.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134671 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Erhaltungspflicht bei Genossenschaftswohnungen

Bei Wohnungen einer gemeinnützigen Bauvereinigung kann die gesetzliche Erhaltungspflicht des Vermieters nicht durch Vertrag abbedungen werden. Für Geräte wie Durchlauferhitzer, Elektroboiler oder Thermen gilt das nicht. Wurde deren Reparatur oder Erneuerung im Vertrag auf Sie überwälzt, ist diese Vereinbarung grundsätzlich wirksam.

günstig für Vermieter Thermenreparatur vor der Gesetzesänderung

Nein. Haben Sie als Mieter den Aufwand für die Erhaltung eines mitvermieteten Wärmebereitungsgeräts schon vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung getragen, können Sie Ihren Ersatzanspruch nicht auf diese damals noch nicht geltende Erhaltungspflicht des Vermieters stützen.

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