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Zählt eine Wertsteigerung nach der Trennung bei der Aufteilung?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene
Nein, soweit sie allein auf Investitionen oder Arbeitsleistungen eines Ehegatten nach dem Ende der ehelichen Lebensgemeinschaft beruht. Aufgeteilt wird dann der gedachte Wert der Sache ohne diese späteren Aufwendungen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 24.07.2024 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2024)

Die Wertsteigerung einer Sache, die ihre Ursache allein in Investitionen oder Arbeitsleistungen eines der Ehegatten nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft hat, ist von der Aufteilung ausgenommen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134904 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

EheG §81; EheG §82

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