Welcher Tag zählt für die Länge meiner Kündigungsfrist?
günstig für Arbeitnehmerbetrifft Arbeitnehmer, Angestellte, Arbeitgeber, Insolvenzverwalter
Ob Ihnen eine längere Kündigungsfrist zusteht, richtet sich nicht nach dem Tag, an dem die Kündigung ausgesprochen wurde. Maßgeblich ist der letztmögliche Tag, an dem für denselben Endtermin noch mit der kürzeren Frist gekündigt hätte werden können. Haben Sie an diesem Tag das entsprechende Dienstjahr bereits vollendet, gilt die längere Frist.
Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 26.06.2024
(1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2024)
Bei der Frage, ob eine längere Kündigungsfrist aufgrund einer längeren Dienstzeit erreicht wurde, kommt es nicht auf den Zeitpunkt der (im Fall des § 25 IO fiktiven) Kündigungserklärung an, sondern auf den Zeitpunkt, „von dem an die Kündigungsfrist zu rechnen ist“, das ist der letztmögliche Kündigungszeitpunkt. Relevanter Stichtag ist also der Tag, an dem für den anvisierten Endtermin unter Wahrung der kürzeren Frist letztmöglich die Kündigung ausgesprochen werden kann. Hat der Arbeitnehmer an diesem Tag bereits das entsprechende Dienstjahr vollendet, dann muss die längere Frist eingehalten werden.
Grundsätzlich nicht. Für die Dauer der Kündigungsfrist zählen nur die Zeiten, die Sie als Angestellter bei demselben Arbeitgeber zurückgelegt haben. Etwas anderes gilt, wenn Ihnen Vordienstzeiten vertraglich angerechnet wurden; eine solche Anrechnung wirkt im Allgemeinen auch auf die Kündigungsfrist.
günstig für Arbeitgeber Frist bei rechtswidriger Kündigung
Auch wenn Sie Schadenersatz verlangen, weil die Kündigung gegen den Vertrag oder gegen das Gesetz verstoßen hat, gilt die sechsmonatige Frist des Angestelltengesetzes. Sie müssen also innerhalb dieser Frist gerichtlich vorgehen.