Kann mein Arbeitgeber das genannte Kündigungsdatum nachträglich ändern?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Eine Kündigung muss weder eine Frist noch einen Termin nennen. Nennt sie doch einen Zeitpunkt, ist das nicht in jedem Fall eine verbindliche Erklärung, aber auch nicht einfach eine jederzeit austauschbare Mitteilung. Was davon vorliegt, ist im Einzelfall nach dem Wortlaut und den näheren Umständen zu prüfen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 15.02.2024 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Aus dem Umstand, dass die Kündigungserklärung die Anführung einer Kündigungsfrist oder eines Kündigungstermins nicht enthalten muss, kann weder der Schluss gezogen werden, dass eine allfällige Konkretisierung in zeitlicher Hinsicht in jedem Fall eine Willenserklärung sei noch kann daraus gefolgert werden, dass es sich hiebei um eine jederzeit auswechselbare Wissenserklärung handle. Ob die eine oder die andere Form einer Erklärung vorliegt, muss vielmehr im Einzelfall an Hand des Wortlautes der Erklärung und allfälliger näherer Umstände, wie im Zusammenhang stehender Erklärungen und/oder Verhaltensweisen der Beteiligten, geprüft werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Willenserklärung liegt dann vor, wenn die Äußerung auf die Herbeiführung von Rechtsfolgen gerichtet ist, also Rechte und Pflichten zu begründen, zu ändern oder aufzuheben. Bei einer Wissenserklärung geht es demgegenüber darum, dass die eine Partei der anderen oder beide Parteien übereinstimmend sich bloß ihre Vorstellungen über bestimmte Tatsachen mitteilen, jedoch keinen Willen dahin äußern, mit der Erklärung bestimmte Rechtsfolgen bewirken zu wollen.OGH 8 ObA 16/19i, 29.04.2019
- § 48 ASGG.OGH 9 ObA 193/92, 16.09.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028641 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 9.
- OGH 8 Ob 158/22a, 15.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 149/20b, 30.09.2020, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 40/19v, 24.07.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 16/19i, 29.04.2019, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 28/16z, 24.05.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Arbeitsrecht · Kündigung zum falschen Termin
Arbeitsrecht · Rücknahme einer ausgesprochenen Kündigung
Arbeitsrecht · Nachschieben von Kündigungsgründen
Vertragsrecht · Kündigung zum falschen Termin
Arbeitsrecht · Stichtag für die längere Kündigungsfrist