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Muss ich für alle Monate die Pfändung beantragen?

betrifft Kinder, obsorgeberechtigte Elternteile, Unterhaltspflichtige
Damit ein Unterhaltsvorschuss gewährt wird, muss sich die Zwangsvollstreckung auf alle Unterhaltsbeträge beziehen, für die Sie einen Vorschuss wollen. Das gilt auch für den bereits fälligen Betrag des Monats, in dem Sie den Antrag stellen. Einem Verbesserungsauftrag des Exekutionsgerichts müssen Sie so rechtzeitig nachkommen, dass die Vollstreckung noch vor der Entscheidung bewilligt werden kann.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 10.09.2024 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2024)

Die „taugliche“ Exekutionsführung iSd § 3 Z 2 UVG muss sich auf all jene Unterhaltsbeiträge beziehen, für die Vorschussleistungen gewährt werden sollen, also auch auf den allenfalls bereits fälligen Unterhaltsbeitrag für den Monat der Antragstellung. Einem Verbesserungsauftrag des Exekutionsgerichts, der sich auf den Antrag auf Exekution eben dieses Unterhaltsbeitrags bezieht, ist spätestens bis zum Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz über den Vorschussantrag soweit nachzukommen, dass die Exekution antragsgemäß bewilligt werden kann.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135229 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

UVG §3 Z2

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