Zum Inhalt springen

Lässt sich klären, welchem Gewerbe eine ausländische Firma entspricht?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, entsandte Beschäftigte
Welchem Gewerbe ein ausländischer Arbeitgeber im Inland unterliegen würde, lässt sich nur anhand der konkreten Umstände des einzelnen Falls beurteilen. Deshalb ist das in der Regel keine Frage, die das Höchstgericht klären muss.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2025, zuletzt bestätigt am 14.01.2025 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2025)

Die Frage, welchem Gewerbe ein ausländischer Arbeitgeber im Inland unterliegen würde, kann nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden und bildet daher regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135302 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

LSD‑BG §3 Abs2

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Abgrenzung arbeitnehmerähnlich und selbstständig
Verfahrensrecht · Arbeitsvertrag im europäischen Zuständigkeitsrecht
Arbeitsrecht · Mindestentgelt bei ausländischem Arbeitgeber
Arbeitsrecht · Zuständigkeit für die Kollektivvertragszugehörigkeit
Arbeitsrecht · Betriebszugehörigkeit bei Arbeit im Ausland