Lässt sich klären, welchem Gewerbe eine ausländische Firma entspricht?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, entsandte Beschäftigte
Welchem Gewerbe ein ausländischer Arbeitgeber im Inland unterliegen würde, lässt sich nur anhand der konkreten Umstände des einzelnen Falls beurteilen. Deshalb ist das in der Regel keine Frage, die das Höchstgericht klären muss.
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Rechtsprechung seit 2025, zuletzt bestätigt am 14.01.2025 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2025)
Die Frage, welchem Gewerbe ein ausländischer Arbeitgeber im Inland unterliegen würde, kann nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden und bildet daher regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135302 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 55/24g, 14.01.2025, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
LSD‑BG §3 Abs2
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