Kann ein Gericht entscheiden, welcher Kollektivvertrag gilt?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Welcher Fachgruppe der Arbeitgeber innerhalb seiner Kammermitgliedschaft angehört und damit welcher Kollektivvertrag gilt, prüft das Gericht nicht selbst; dafür ist allein die Kammer zuständig. Dass ein Betrieb tatsächlich wie ein Industriebetrieb arbeitet, begründet für sich noch nicht die Geltung eines Kollektivvertrags der Industrie.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 14.01.2025 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Die Frage der Mitgliedschaft des Arbeitgebers zu einer bestimmten Fachgruppe im Rahmen seiner Handelskammermitgliedschaft und damit die nach dem anzuwendenden KollV unterliegt im Hinblick auf die Ausschließlichkeitskompetenz der Selbstverwaltung der Kammer nicht der Beurteilung durch das Gericht. So kann etwa die faktische Industrieausübung allein, etwa im Sinn des gewerberechtlichen Industriebegriffes, die Geltung eines Industrie - KollV daher nicht begründen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Korrektur einer fälschlichen Eintragung im Mitgliederverzeichnis (§ 44 Abs 1 WKG).OGH 9 ObA 16/17v, 24.05.2017
- Hat aber - als Anwendungsfall des § 2 Abs 13 GewO - die Gewerbeberechtigung mit der ausgeübten Tätigkeit ganz offensichtlich nichts zu tun, so hat das Gericht die Anwendung des "richtigen" Kollektivvertrags selbst zu beurteilen und auch darüber zu entscheiden, ob das Unternehmen nach der Art der Ausübung seiner Tätigkeit dem Gewerbe oder der Industrie zuzuordnen ist. Eine Bindung des Gerichts an die durch die Kammer getroffene Zuordnung kann notwendigerweise nicht bestehen, weil eine derartige Zuordnung für die vom Gericht auf Grund der Norm des § 2 Abs 13 GewO zu ermittelnde "richtige" Gewerbeberechtigung nicht besteht.OGH 8 ObA 192/01w, 29.08.2002
- Hier: Kollektivvertragsunterworfenheit der Dorotheum-Auktions-Versatz- und Bank-GmbH (ebenso bereits 8 ObA 125/00s).OGH 9 ObA 253/00x, 14.02.2001
- Ob ein Arbeitgeber die Voraussetzungen der unbedingten Kollektivvertragsunterworfenheit erfüllt, richtet sich bei einer freien Berufsvereinigung nach den Bestimmungen über den Erwerb und den Inhalt der Mitgliedschaft. Ein allgemeiner Grundsatz, dass die außerordentliche Mitgliedschaft als solche den Begriff der Mitgliedschaft iS der §§ 6, 8 ArbVG nicht verwirklichen könne, existiert nicht; maßgeblich ist, ob die konkrete Stellung des Arbeitgebers im Verband ihm hinreichende Einflussmöglichkeit im Hinblick auf abzuschließende Kollektivverträge vermittelt.OGH 8 ObA 125/00s, 21.12.2000
- Die Kollektivvertragszugehörigkeit von Arbeitnehmern richtet sich ausschließlich auf die bindende Zuordnung des Arbeitgebers zu einer bestimmten Organisationseinheit durch die Kammer der gewerblichen Wirtschaft.OGH 9 ObA 275/99b, 01.12.1999
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Mitgliedschaftsfragen sind ausschließlich Angelegenheit der Selbstverwaltung der Handelskammerorganisation und ergibt sich dies schon aufgrund des Zwangscharakters der Handelskammermitgliedschaft und der Zuordnung zu einer bestimmten Fachgruppe.OGH 9 ObA 125/98f, 08.07.1998
- Dieser Grundsatz wird auch durch die Neuregelung des kammerinternen Verfahrens zur Entscheidung über die Mitgliedschaft zu einem bestimmten Fachverband im Streitfall nicht geändert (§ 68 HKG idF der Nov BGBl 22/1993).OGH 9 ObA 71/97z, 26.03.1997
- Mit ausführlicher Auseinandersetzung der teilweise divergierenden Lehre.OGH 8 ObA 210/96, 23.05.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050862 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 20.
- OGH 8 ObA 55/24g, 14.01.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 16/17v, 24.05.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 8 · Kollektivvertragsangehörigkeit
Verwandte Fragen
Arbeitsrecht · Bindung an die Zuordnung durch die Kammer
Arbeitsrecht · Zuordnung zum richtigen Kollektivvertrag
Arbeitsrecht · Einstufung in eine Verwendungsgruppe
Arbeitsrecht · Mehrere Kollektivverträge in einem Betrieb
Arbeitsrecht · Welcher Kollektivvertrag für den Betrieb gilt