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Was steht mir zu, wenn mein Finanzvertrag wegen Insolvenz endet?

betrifft Anleger, Bank, Insolvenzverwalter, Unternehmer
Nach dem österreichischen Standard-Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte hat jene Partei, die die Beendigung des Vertrags zu vertreten hat, etwa wegen Liquidation oder Insolvenz, einen Anspruch, der in zweifacher Hinsicht der Höhe nach begrenzt ist. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob die andere, zahlungsfähige Partei ihrerseits Forderungen geltend macht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2025, zuletzt bestätigt am 06.03.2025 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2025)

§ 8 Abs 2 des österreichischen Standard-Rahmenvertrags für Finanztermingeschäfte (RV) normiert einen in zweifacher Hinsicht der Höhe nach begrenzten Anspruch der "anderen Partei" (die die Beendigung des Vertrags etwa wegen Liquidation oder Insolvenz zu vertreten hat), unabhängig davon, ob die "ersatzberechtigte" (solvente) Partei Forderungen nach § 8 Abs 1 dieser Bestimmung geltend macht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135385 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte §8; Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte §9

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