Was geschieht mit dem Kreditvertrag bei einer Insolvenz?
betrifft Kreditnehmer, Bank, Gläubiger, Liegenschaftseigentümer
Wird über das Vermögen des Kreditnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, endet das Rechtsverhältnis, das einer Kredithypothek zugrunde liegt, schon von Gesetzes wegen. Neue Kapitalforderungen können daraus nicht mehr entstehen, bereits bestehende Ansprüche bleiben aber aufrecht und Zinsen können weiter auflaufen. Allein dieses Ende schließt nicht aus, dass eine Höchstbetragshypothek auf der Liegenschaft eines Dritten noch eingetragen wird.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 26.11.2020 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Das einer Kredithypothek zugrundeliegende Rechtsverhältnis wird durch die Konkurseröffnung über das Vermögen des Kreditnehmers von Gesetzes wegen beendet.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Umstand, dass das einer Kredithypothek zugrundeliegende Rechtsverhältnis durch die Konkurseröffnung über das Vermögen des Kreditnehmers von Gesetzes wegen beendet wird, hat für sich allein noch nicht zwingend zur Folge, dass mangels Grundverhältnisses nach Insolvenzeröffnung keine Höchstbetragshypothek auf der Liegenschaft eines Dritten zur Sicherung von Forderungen aus diesem Rechtsverhältnis mehr einverleibt werden kann.OGH 5 Ob 183/20b, 26.11.2020
- Ein Bierlieferungsvertrag als "Mischvertrag" endet nicht wie ein reiner Darlehensvertrag kraft Gesetzes mit Konkurseröffnung; vielmehr liegt hier ein Anwendungsfall des § 21 KO vor.OGH 8 Ob 71/02b, 19.02.2002
- Die Beendigung des Kreditverhältnisses führt dazu, dass aus diesem keine neue oder weitere (Kapital-)Forderung entstehen kann, keinesfalls aber dazu, dass bereits bestehende Ansprüche ihre Berechtigung verlieren. Weitere Zinsen können jedoch auflaufen.OGH 3 Ob 40/01f, 19.09.2001
- Das führt aber keineswegs dazu, dass der nicht in der durch § 210 EO (aF) geforderten Form angemeldete Betrag (dort samt Zinsen bis zur Versteigerungstagsatzung) sogleich dem Rangnächsten zuzuweisen wäre.OGH 3 Ob 40/01f, 19.09.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107689 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 183/20b, 26.11.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 210 · Forderungsanmeldung
- EO § 224 · Höchstbetragshypothek
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955) § 14
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