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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 01.03.2017 · Fall aus Kärnten

OGH 5 Ob 37/17b

Worum es ging: Kann ich mich gegen die Wertfestsetzung des Berufungsgerichts wehren?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Nein. Das Berufungsgericht muss bei Ansprüchen, die nicht in Geld bestehen, aussprechen, wie viel der Streitgegenstand wert ist. Dieser Ausspruch ist unanfechtbar und bindet auch den Obersten Gerichtshof, außer es wurden zwingende Regeln verletzt oder offenkundig zu niedrig oder zu hoch bewertet.

Der Oberste Gerichtshof überprüft die Bewertung durch das Berufungsgericht nur in einem Punkt. Er sieht nach, ob dabei zwingende Bewertungsvorschriften verletzt wurden. Darüber hinaus greift er nicht ein.

Ab 30.000 Euro. Der Gesetzgeber hat den in einer Bestimmung des Außerstreitgesetzes genannten Betrag von 20.000 Euro versehentlich nicht mit angehoben. Dieses offenkundige Versehen wird durch Auslegung beseitigt, sodass auch dort die höhere Grenze gilt.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 59 AußStrG § 62 AußStrG § 63 GBG 1955 § 126 JN § 55

Entscheidungstext

26 Absätze, 3.687 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

01.03.2017

Geschäftszahl

5Ob37/17b

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann, die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der durch die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land eingeleiteten Grundbuchsache, wegen Anmerkung der Einleitung des Enteignungsverfahrens betreffend die Liegenschaften EZZ 223 und 36 der KG *****, infolge des Revisionsrekurses 1. des J***** U*****, und 2. des W***** U*****, sowie 3. der DI E***** U*****, alle vertreten durch Ing. Mag. Dr. Felix Jurak, Rechtsanwalt in Klagenfurt am Wörthersee, gegen den Beschluss des Landesgerichts Klagenfurt als Rekursgericht vom 13. Jänner 2017, AZ 1 R 294/16d, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Ferlach vom 29. November 2016, TZ 1183/2016, bestätigt wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Akt wird dem Erstgericht zurückgestellt.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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