Kann ich mich gegen die Wertfestsetzung des Berufungsgerichts wehren?
betrifft Kläger, Beklagter, Antragsteller
Nein. Das Berufungsgericht muss bei Ansprüchen, die nicht in Geld bestehen, aussprechen, wie viel der Streitgegenstand wert ist. Dieser Ausspruch ist unanfechtbar und bindet auch den Obersten Gerichtshof, außer es wurden zwingende Regeln verletzt oder offenkundig zu niedrig oder zu hoch bewertet.
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 21.07.2020 (97 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
§ 500 Abs 2 Z 1 ZPO ist dahin zu verstehen, dass das Berufungsgericht bei allen nicht ausschließlich in Geld bestehenden Ansprüchen mit Ausnahme jener, für die die Ausnahmeregelung des § 502 Abs 3 ZPO gilt, einen Ausspruch über den Wert des Entscheidungsgegenstandes zu treffen hat. Dieser Ausspruch ist gemäß § 500 Abs 3 und Abs 4 unanfechtbar und bindend, soferne nicht zwingende Bewertungsvorschriften verletzt wurden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hat das Berufungsgericht einheitlich bewertet, obwohl die Ansprüche nicht zusammenzurechnen sind, trägt der Oberste Gerichtshof erforderlichenfalls die Ergänzung des Bewertungsausspruchs auf; umgekehrt ist die gesonderte Bewertung eines von mehren Ansprüchen für die Zulässigkeit einer außerordentlichen Revision unerheblich, wenn dieser Anspruch mit einem anderen zusammenzurechnen ist, den das Berufungsgericht mit über 30.000 EUR bewertet hatte.OGH 4 Ob 147/12i, 18.09.2012
- Dies hat der Oberste Gerichtshof nicht nur für Unterlassungsansprüche, sondern auch für auf § 1330 ABGB gestützte Widerrufsbegehren ausgesprochen.OGH 6 Ob 145/12k, 13.09.2012
- Hier: Grundbuchsverfahren.OGH 5 Ob 100/10g, 22.06.2010
- § 59 Abs 2 AußStrG verpflichtet das Rekursgericht (nur) zu einem Bewertungsausspruch. Eine Begründung für diese Bewertung mag im Einzelfall zur Vermeidung eines Verdachts auf einen Ermessensexzess angezeigt sein, ist aber nicht zwingend vorgesehen. Demnach liegt im Fehlen einer Begründung für den Bewertungsausspruch keine Nichtigkeit.OGH 5 Ob 278/08f, 27.01.2009
- Es besteht nämlich für den Obersten Gerichtshof keine Bindung, wenn das Berufungsgericht durch die gesetzwidrige Verweigerung eines Bewertungsausspruchs in die zwingende Regelung der Revisionszulässigkeit eingreift. Insoweit ist dem Berufungsgericht jegliche Einflussnahme auf die Anfechtbarkeit seiner Entscheidung funktionell versagt, sodass ihm die Nachholung eines zunächst abgelehnten, für die Prüfung der Revisionszulässigkeit jedoch unumgänglichen Bewertungsausspruchs aufgetragen werden kann.OGH 7 Ob 212/08i, 05.11.2008
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- Hier: Räumung wegen bestandtitelloser Benützung.OGH 7 Ob 212/08i, 05.11.2008
- Hier: Verfahren wegen §§ 52 Abs 1 Z 8, 21 Abs 3 WEG 2002.OGH 5 Ob 122/08i, 14.07.2008
- Der Bewertungsausspruch des Gerichts zweiter Instanz ist - auch im Verfahren außer Streitsachen - unanfechtbar und für den Obersten Gerichtshof bindend, wenn zwingende Bewertungsvorschriften nicht verletzt wurden, eine offenkundige Unterbewertung oder Überbewertung nicht vorliegt oder eine Bewertung nicht überhaupt hätte unterbleiben müssen.OGH 5 Ob 122/08i, 14.07.2008
- Nur wenn das Berufungsgericht im Gesetz angeführte zwingende Bewertungsvorschriften verletzt oder eine offenkundige Unterbewertung vorliegt, besteht keine Bindung des Obersten Gerichtshofs an die Bewertung des Berufungsgerichts.OGH 3 Ob 38/06v, 30.05.2006
- Gegebenenfalls ist die Bewertung des Entscheidungsgegenstands nachzuholen, da sich ohne eine solche Bewertung die Kognitionsbefugnis des Obersten Gerichtshofs nicht klären lässt.OGH 3 Ob 91/03h, 24.04.2003
- Eine im Ermessensbereich vorgenommene Bewertung entzieht sich einer Beurteilung durch den Obersten Gerichtshof.OGH 1 Ob 214/01d, 30.04.2002
- Hier: Unterlassungsklage.OGH 1 Ob 214/01d, 30.04.2002
- Bei Vorliegen mehrerer selbstständiger, miteinander nicht in rechtlichem oder tatsächlichem Zusammenhang stehender Begehren müssen gesonderte Aussprüche erfolgen.OGH 3 Ob 62/02t, 20.03.2002
- Hier: § 55 JN.OGH 6 Ob 158/01f, 05.07.2001
- Hier: Räumungsklage und Feststellungsklage wegen titelloser Benützung.OGH 1 Ob 115/01w, 29.05.2001
- Enthält die Entscheidung eines Gerichtes zweiter Instanz einen Bewertungsausspruch nach § 500 Abs 2 Z 1 ZPO, obwohl ein solcher nicht zu machen war, ist der Oberste Gerichtshof daran nicht gebunden.OGH 3 Ob 302/99d, 22.12.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042437 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 97.
- OGH 5 Ob 46/20f, 21.07.2020
- OGH 5 Ob 22/18y, 18.07.2018, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 37/17b, 01.03.2017, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 133/16v, 25.08.2016
- OGH 5 Ob 137/16g, 25.08.2016
- OGH 5 Ob 73/16w, 18.05.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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