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Kann ich mich gegen die Wertfestsetzung des Berufungsgerichts wehren?

betrifft Kläger, Beklagter, Antragsteller
Nein. Das Berufungsgericht muss bei Ansprüchen, die nicht in Geld bestehen, aussprechen, wie viel der Streitgegenstand wert ist. Dieser Ausspruch ist unanfechtbar und bindet auch den Obersten Gerichtshof, außer es wurden zwingende Regeln verletzt oder offenkundig zu niedrig oder zu hoch bewertet.

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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 21.07.2020 (97 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

§ 500 Abs 2 Z 1 ZPO ist dahin zu verstehen, dass das Berufungsgericht bei allen nicht ausschließlich in Geld bestehenden Ansprüchen mit Ausnahme jener, für die die Ausnahmeregelung des § 502 Abs 3 ZPO gilt, einen Ausspruch über den Wert des Entscheidungsgegenstandes zu treffen hat. Dieser Ausspruch ist gemäß § 500 Abs 3 und Abs 4 unanfechtbar und bindend, soferne nicht zwingende Bewertungsvorschriften verletzt wurden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 16 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042437 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 97.

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