Prüft der Oberste Gerichtshof den festgesetzten Streitwert nach?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Der Oberste Gerichtshof überprüft die Bewertung durch das Berufungsgericht nur in einem Punkt. Er sieht nach, ob dabei zwingende Bewertungsvorschriften verletzt wurden. Darüber hinaus greift er nicht ein.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 16.06.2026 (98 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Den Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 500 Abs 2 Z 1 ZPO kann der OGH nur dahin überprüfen, ob zwingende Bewertungsvorschriften verletzt wurden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Teilurteil, mit dem die Beklagte zu einer Zahlung von etwa 2/3 des Klagsbetrags verurteilt wurde und einem Feststellungsbegehren im Ausmaß von 2/3 stattgegeben wurde.OGH 4 Ob 31/24y, 19.03.2024
- Eine Streitwertherabsetzung nach § 60 Abs 1 JN hat keine Auswirkungen auf die Zulässigkeit von Rechtsmitteln.OGH 6 Ob 131/10y, 01.09.2010
- Hier: Grundbuchsverfahren.OGH 5 Ob 100/10g, 22.06.2010
- Weder die Bewertung durch den Kläger nach § 56 Abs 2 Satz 1 ZPO noch der Zweifelsstreitwert nach § 56 Abs 2 Satz 3 ZPO sind zwingende Bewertungsvorschriften.OGH 17 Ob 28/09f, 16.12.2009
- Der Streitwert einer Exszindierungsklage richtet sich primär nach der Höhe der betriebenen Forderung, jedoch mit der Einschränkung, dass der allenfalls niederere Wert der gepfändeten Sache maßgeblich ist.OGH 3 Ob 70/09d, 23.06.2009
Alle 17 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Exszindierungsklage.OGH 3 Ob 70/09d, 23.06.2009
- Nur dann, wenn das Erstgericht über einen 2.000 EUR nicht übersteigenden Streitgegenstand entschieden hätte, wäre der Oberste Gerichtshof an eine höhere Bewertung des Entscheidungsgegenstands durch das Berufungsgericht nicht gebunden, was auch für den Rekurs gegen einen Aufhebungsbeschluss des Gerichts zweiter Instanz gilt. Der vom Berufungsgericht vorgenommenen Korrektur einer offensichtlichen Unterbewertung steht aber auch diese Ausnahmeregelung nicht entgegen.OGH 5 Ob 91/09g, 12.05.2009
- Hier: Feststellung des Bestehens eines Fahrrechts und Einwilligung in die Einverleibung.OGH 4 Ob 216/08f, 15.12.2008
- Hier: Exszindierungsklage - gesetzwidriger Bewertungsausspruch.OGH 3 Ob 157/08x, 03.10.2008
- Hier: Verfahren wegen §§ 52 Abs 1 Z 8, 21 Abs 3 WEG 2002.OGH 5 Ob 122/08i, 14.07.2008
- Hier: § 59 Abs 2 AußStrG 2005.OGH 5 Ob 241/07p, 20.11.2007
- Der Bewertungsausspruch des Berufungsgerichts gemäß § 500 Abs 2 Z 1 ZPO ist unanfechtbar und für den Obersten Gerichtshof bindend, wenn zwingende Bewertungsvorschriften nicht verletzt wurden, eine offenkundige Unterbewertung oder Überbewertung nicht vorliegt oder eine Bewertung nicht überhaupt hätte unterbleiben müssen.OGH 1 Ob 244/06y, 28.11.2006
- Das Berufungsgericht hat über den Wert des Entscheidungsgegenstands abzusprechen. Es ist dabei nicht an die Bewertung des Klägers gebunden. Diese Bewertung ist grundsätzlich unanfechtbar und für den Obersten Gerichtshof bindend, es sei denn, das Berufungsgericht hätte zwingende gesetzliche Bewertungsvorschriften verletzt oder den ihm vom Gesetzgeber eingeräumten Ermessensspielraum überschritten; Hier: Rechtsstreit über die Löschung oder Aufrechterhaltung einer Wegeservitut.OGH 6 Ob 63/05s, 25.08.2005
- Irrelevant ist, dass der Kläger bei der seinerzeitigen Bewertung im Jahr 1996 noch nicht an die durch die WGN 1997 vorgenommene Änderung der Rechtsmittelzulässigkeitsvorschriften denken konnte.OGH 6 Ob 296/98t, 26.11.1998
- § 60 Abs 2 JN ist eine zwingende Bewertungsvorschrift.OGH 1 Ob 53/97v, 24.06.1997
- Hat das Berufungsgericht die wirtschaftliche Bedeutung des Rechtsstreites und damit das Interesse der klagenden Partei an der von ihr begehrten Unterlassung von der Bewertung des Streitgegenstandes in der Klage abgehend selbständig eingeschätzt und diese Einschätzung auch begründet, so entzieht sich seine im Ermessensbereich vorgenommene Bewertung einer Beurteilung durch den Obersten Gerichtshof.OGH 4 Ob 2380/96w, 28.01.1997
- Bei seinem Ausspruch über den Wert des nicht ausschließlich in Geld bestehenden Entscheidungsgegenstandes ist das Berufungsgericht an die Bewertung des Klägers nach § 56 Abs 2, § 59 JN nicht gebunden. Der Umstand, dass der Beklagte die Streitwertangabe des Klägers nicht (gemäß § 7 RATG) bemängelt und das Erstgericht keine Streitwertherabsetzung nach § 60 Abs 1 JN vorgenommen hat, ist für die Bewertung durch das Berufungsgericht ohne Belang.OGH 4 Ob 2263/96i, 17.09.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042450 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 98.
- OGH 5 Ob 84/26b, 16.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 180/25v, 29.01.2026, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 59/25z, 30.04.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 171/24v, 14.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 92/24a, 03.09.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 22/24i, 21.02.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 79/23p, 31.05.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 170/22v, 27.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 58/22b, 31.08.2022, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 91/22v, 24.05.2022
Im Gesetz
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