Zum Inhalt springen

Prüft der Oberste Gerichtshof den festgesetzten Streitwert nach?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Der Oberste Gerichtshof überprüft die Bewertung durch das Berufungsgericht nur in einem Punkt. Er sieht nach, ob dabei zwingende Bewertungsvorschriften verletzt wurden. Darüber hinaus greift er nicht ein.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 16.06.2026 (98 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Den Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 500 Abs 2 Z 1 ZPO kann der OGH nur dahin überprüfen, ob zwingende Bewertungsvorschriften verletzt wurden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 17 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042450 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 98.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Bindung an die Bewertung des Berufungsgerichts
Verfahrensrecht · Bindung des Höchstgerichts an die Bewertung
Verfahrensrecht · Bewertung des Streitgegenstands
Verfahrensrecht · Bewertung des Entscheidungsgegenstands
Verfahrensrecht · Streitwertgrenze für das Rechtsmittel