OGH 5 Ob 172/16d
Worum es ging: Gelten die Regeln schon, bevor die Wohnung gebaut ist?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ja. Sobald die durch das Wohnungseigentum begründete dingliche Rechtsgemeinschaft besteht, gelten die Regeln über Änderungen an den Objekten zwischen den Wohnungseigentümern. Das ist bereits vor der tatsächlichen Errichtung der Räumlichkeiten der Fall.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht, 27.07.2016, 40 R 208/16h-15
Zitierte Paragrafen
AußStrG § 62 AußStrG § 71 MRG § 37 WEG 2002 § 16 WEG 2002 § 37 WEG 2002 § 52
Entscheidungstext
19 Absätze, 2.691 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
01.03.2017
Geschäftszahl
5Ob172/16d
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden, die Hofrätin Dr. Grohmann sowie die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragstellerin V* GmbH, *, vertreten durch Dr. Josef Olischar, Dr. Johannes Olischar, Rechtsanwälte in Wien, gegen die Antragsgegner 1. B* V*, 2. D* J* F* K*, 3. „D*“ * GmbH, *, die 1. und 3. Antragsgegnerinnen vertreten durch die Appiano & Kramer Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen § 52 Abs 1 Z 2 iVm § 16 Abs 2 WEG, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der 1. und 3. Antragsgegnerinnen gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 27. Juli 2016, GZ 40 R 208/16h-15, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 52 Abs 2 WEG iVm § 37 Abs 3 Z 16 MRG und § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen (§ 71 Abs 3 AußStrG).
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