OGH 4 Ob 152/18h
Worum es ging: Darf gekündigt werden, wenn ich die Wohnung Angehörigen überlasse?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Nein, wenn die Angehörigen eintrittsberechtigt sind. Dann liegt kein Kündigungsgrund vor, selbst wenn die Voraussetzungen für eine förmliche Abtretung der Mietrechte fehlen. Es kommt auf den Zeitpunkt der Überlassung an; damals muss der gemeinsame Haushalt bestanden haben.
Nein. Wird ein Unternehmen samt den Mietrechten verkauft oder in eine Gesellschaft eingebracht, an der Sie beteiligt sind, ist das keine Weitergabe des Mietgegenstands. Der Vermieter kann daraus keinen Kündigungsgrund ableiten, weil die Erhaltung des Betriebs schutzwürdig ist.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht, 11.04.2018, 38 R 335/17x-30
Zitierte Paragrafen
MRG § 12 MRG § 12a MRG § 14 MRG § 30 ZPO § 502 ZPO § 508a
Entscheidungstext
27 Absätze, 4.896 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
23.08.2018
Geschäftszahl
4Ob152/18h
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Vogel als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Schwarzenbacher, Hon.-Prof. Dr. Brenn, Dr. Rassi und MMag. Matzka als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. T* P*, vertreten durch Engin-Deniz Reimitz Hafner Rechtsanwälte KG in Wien, gegen die beklagte Partei E* S* sen, *, vertreten durch Mag. Barbara Seebacher, Rechtsanwältin in Wien, wegen Aufkündigung, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 11. April 2018, GZ 38 R 335/17x-30, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
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