OGH 3 Ob 223/19v
Worum es ging: Wird eine nachträgliche Pfandeintragung eigenständig geprüft?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ja. Die nachträgliche Eintragung eines Pfandrechts ist im Kern nichts anderes als eine neue zwangsweise Begründung eines Pfandrechts. Ihre Voraussetzungen werden deshalb eigenständig geprüft, unabhängig davon, ob die Anmerkung des Versteigerungsverfahrens zulässig war.
Ja. Wer eine fremde Schuld bezahlt und dabei in die Rechte des Gläubigers eintritt, erhält auch dessen Hypothek, ohne dass eine Übertragung im Grundbuch nötig wäre. Die spätere Eintragung berichtigt nur den Grundbuchstand.
Meist nicht. Bei einer Höchstbetragshypothek haftet das Pfand am gesamten Kreditrahmen und nicht an einzelnen Forderungen. Nur wenn der Rahmen auf eine einzelne Forderung eingeschränkt wurde und keine weitere Ausnützung mehr stattfinden soll, geht die Hypothek auf Sie über; sonst erhalten Sie bloß die Forderung.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Hietzing, 26.06.2019, 4 E 18/18w-27
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht, 25.09.2019, 46 R 276/19g-30
Zitierte Paragrafen
ABGB § 1358 ABGB § 1422 EO § 200 EO § 208 EO § 39 EO § 89 GBG 1955 § 136 GBG 1955 § 93
Entscheidungstext
39 Absätze, 13.879 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
26.02.2020
Geschäftszahl
3Ob223/19v
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat Dr. Roch als Vorsitzenden sowie den Hofrat Priv.-Doz. Dr. Rassi und die Hofrätinnen Dr. Weixelbraun-Mohr, Dr. Kodek und Mag. Wessely-Kristöfel als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei K*****GesmbH, *****, vertreten durch Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG in Wien, gegen die verpflichtete Partei Dkfm. H*****, wegen 615.586,33 EUR sA, über den Revisionsrekurs der betreibenden Partei gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 25. September 2019, GZ 46 R 276/19g-30, womit der Beschluss des Bezirksgerichts Hietzing vom 26. Juni 2019, GZ 4 E 18/18w-27, abgeändert wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.
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