Zum Inhalt springen

Geht die Hypothek auf mich über, wenn ich fremde Schulden zahle?

günstig für Bürge betrifft Bürgen, Schuldner, Gläubiger, Banken, Angehörige
Ja. Wer eine fremde Schuld bezahlt und dabei in die Rechte des Gläubigers eintritt, erhält auch dessen Hypothek, ohne dass eine Übertragung im Grundbuch nötig wäre. Die spätere Eintragung berichtigt nur den Grundbuchstand.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (38 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Eine Hypothek geht ohne bücherliche Übertragung gem den §§ 1358 und 1422 ABGB auf den Zahler über, der die Forderung einlöst; einer besonderen Traditionshandlung iS der §§ 445, 451 ABGB bedarf es in diesem Falle nicht. Der bücherlichen Eintragung dieses Vorganges kommt nur deklarative Bedeutung zu, sie dient nur zur Berichtigung des Grundbuches (so schon 1 Ob 509/55 EvBl 1956/7 = HS 1856).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011276 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 38.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Übergang der Hypothek ohne Eintragung
Eigentum und Grundbuch · Eintragung des Gläubigerwechsels
Eigentum und Grundbuch · Einlösung einer Schuld und Hypothek
Eigentum und Grundbuch · Höchstbetragshypothek bei Einlösung der Schuld
Eigentum und Grundbuch · Übertragung einer Höchstbetragshypothek