OGH 5 Ob 90/20a
Worum es ging: Wie bleibt mir der Weg gegen die Unzuständigkeit meines Gerichts offen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Wenn Sie darauf bestehen wollen, dass das angerufene Gericht zuständig ist, dürfen Sie keinen Antrag auf Überweisung stellen. Mit einem solchen Antrag nehmen Sie die Entscheidung im Vorhinein an und verlieren jedes Rechtsmittel dagegen.
Nein. Bejaht ein Gericht seine sachliche Zuständigkeit, ist das nie anfechtbar, auch nicht mit dem Einwand, es liege ein schwerer Verfahrensfehler oder eine Verletzung zwingenden Rechts vor. Nur der Ausspruch der sachlichen Unzuständigkeit ist unter engen Voraussetzungen bekämpfbar.
Nein. Bejaht ein Gericht nach Beginn des Verfahrens seine sachliche Zuständigkeit, ist diese Entscheidung nicht anfechtbar, gleichgültig womit sie begründet wurde. Das gilt selbst dann, wenn ein schwerer Verfahrensfehler oder die Verletzung zwingenden Rechts behauptet wird. Der Sinn ist, den bereits geleisteten Verfahrensaufwand nicht zu verlieren.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Feldkirch, 10.03.2020, 8 Cg 113/19y-15
- Oberlandesgericht Innsbruck als Rekursgericht, 15.04.2020, 3 R 22/20i-20
Zitierte Paragrafen
JN § 45 JN § 49 ZPO § 261 ZPO § 528
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
23.06.2020
Geschäftszahl
5Ob90/20a
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A*****, vertreten durch Dr. Edgar Veith, Rechtsanwalt in Götzis, gegen die beklagte Partei N*****, vertreten durch Dr. Meinrad Einsle, Dr. Rupert Manhart, Dr. Susanne Manhart, Rechtsanwälte in Bregenz, wegen Feststellung und Unterlassung über den außerordentlichen Revisionsrekurs der beklagten Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Innsbruck als Rekursgericht vom 15. April 2020, GZ 3 R 22/20i-20, mit dem der Beschluss des Landesgerichts Feldkirch vom 10. März 2020, GZ 8 Cg 113/19y-15, abgeändert wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.
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