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Wie bleibt mir der Weg gegen die Unzuständigkeit meines Gerichts offen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter
Wenn Sie darauf bestehen wollen, dass das angerufene Gericht zuständig ist, dürfen Sie keinen Antrag auf Überweisung stellen. Mit einem solchen Antrag nehmen Sie die Entscheidung im Vorhinein an und verlieren jedes Rechtsmittel dagegen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 23.06.2020 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

Stellt der Kläger einen Antrag nach § 261 Abs 6 ZPO, so hat er sich damit für den Fall, dass der Einrede der Unzuständigkeit und zugleich seinem Antrag stattgegeben wird, diesem Beschluss im Vorhinein unterworfen. Hält er an der Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes selbst für den Fall, dass das Gericht seiner Ansicht nicht zustimmen sollte, fest und will er sich gegen eine solche Entscheidung den Rekurs wahren, darf er den Überweisungsantrag nicht stellen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039925 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Eigener Überweisungsantrag und Rechtsmittel

Nein. Beantragen Sie, die Sache an ein anderes Gericht zu überweisen, unterwerfen Sie sich damit im Vorhinein einer solchen Entscheidung. Sie können den Beschluss dann nicht mehr bekämpfen, weil er Ihnen nicht schadet.

günstig für Beklagter Einspruch gegen Zahlungsbefehl und Zuständigkeit

Nein. Ein schriftlicher Einspruch gegen einen Zahlungsbefehl beim Bezirksgericht ist noch keine Einlassung in den Streit, auch wenn er schon Vorbringen zur Sache enthält. Bis wann Sie die Unzuständigkeit einwenden können, richtet sich nach dem innerstaatlichen Verfahrensrecht.

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