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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 21.04.2022 · Fall aus Wien

OGH 5 Ob 76/22w

Worum es ging: Kann ich das Urteil bekämpfen, weil es schlecht begründet ist?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Eine mangelhafte Begründung des Urteils macht das Verfahren nicht fehlerhaft im Sinn der Anfechtungsgründe. Sie führt auch nicht dazu, dass das Urteil nichtig wäre.

Über die Befangenheit eines Richters wird nicht in der Verwaltung, sondern durch die unabhängige Rechtsprechung entschieden. Solche Anträge werden deshalb nur in dem dafür vorgesehenen Gerichtsregister erfasst.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

JN § 24 JN § 8 ZPO Art. 41 ZPO § 429 ZPO § 477 ZPO § 50

Entscheidungstext

29 Absätze, 7.225 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

21.04.2022

Geschäftszahl

5Ob76/22w

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun-Mohr und den Hofrat Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei J*, vertreten durch Dr. Heinrich Fassl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei U* GmbH, *, vertreten durch Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH, Graz, wegen 155.175,09 EUR sA und Feststellung, über den Rekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 21. Februar 2022, AZ 13 Nc 2/22a, mit dem die von der klagenden Partei erklärte Ablehnung des Berufungssenats zu AZ 1 R 113/21a des Oberlandesgerichts Wien zurückgewiesen wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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