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Kann ich das Urteil bekämpfen, weil es schlecht begründet ist?

betrifft Kläger, Beklagter, Parteien eines Verfahrens
Eine mangelhafte Begründung des Urteils macht das Verfahren nicht fehlerhaft im Sinn der Anfechtungsgründe. Sie führt auch nicht dazu, dass das Urteil nichtig wäre.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 28.03.2025 (69 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Der Revisionsgrund des § 503 Z 2 ZPO ist durch mangelhafte Begründung so wenig gegeben, wie der Nichtigkeitsgrund des § 477 Z 9 ZPO.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042206 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 69.

Im Gesetz

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