OGH 5 Ob 98/22f
Worum es ging: Genügt es, wenn sich mein Anwalt auf die Vollmacht beruft?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Für den Antrag im Grundbuch genügt es, wenn sich Ihr Anwalt oder Notar auf die ihm erteilte Vollmacht beruft; eine Urkunde muss er dafür nicht vorlegen. Für weitergehende Erklärungen, etwa die Zustimmung zur Eintragung, reicht das nicht: dafür braucht es eine besondere Vollmacht, auf die er hinweisen muss.
Ein Beschluss, den nicht die Gesellschafter, sondern Außenstehende oder nur eine Minderheit gefasst haben, ist kein Gesellschafterbeschluss. Ein solcher Scheinbeschluss ist von vornherein wirkungslos und muss nicht eigens angefochten werden.
Wer sich nur über einen Treuhänder an einer Gesellschaft beteiligt, ist selbst nicht Gesellschafter. Alle gesellschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten treffen den Treuhänder. Sie können Beschlüsse daher nicht selbst anfechten, sondern nur über den Treuhänder Einfluss nehmen.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht, 28.04.2021, 46 R 116/21f
Zitierte Paragrafen
GBG 1955 § 66 GBG 1955 § 77 ZPO § 30 ZPO § 37
Entscheidungstext
34 Absätze, 10.807 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
14.07.2022
Geschäftszahl
5Ob98/22f
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun-Mohr und den Hofrat Dr. Steger als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragstellerin R* GmbH, *, vertreten durch Dr. Thomas Deschka, Rechtsanwalt in Wien, wegen Löschung einer Streitanmerkung ob der EZ * KG *, über den Revisionsrekurs der Einschreiterin N*, (angeblich) vertreten durch Neulinger Mitrofanova Ceovic Rechtsanwälte OG in Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 28. April 2021, AZ 46 R 116/21f, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 9. März 2021, TZ 11840/2020, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.
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