Kann ich als bloß treuhändig Beteiligter Beschlüsse selbst bekämpfen?
günstig für Treuhänder betrifft Gesellschafter, Treugeber, Treuhänder
Wer sich nur über einen Treuhänder an einer Gesellschaft beteiligt, ist selbst nicht Gesellschafter. Alle gesellschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten treffen den Treuhänder. Sie können Beschlüsse daher nicht selbst anfechten, sondern nur über den Treuhänder Einfluss nehmen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 14.07.2022 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Der Treugeber hat nicht etwa eine aus seiner gesellschafterähnlichen Stellung abgeleitete Teilrechtsposition innerhalb der Gesellschaft, die ihn zur Anfechtung nach § 41 GmbHG berechtigen würde. Gesellschafter ist vielmehr ausschließlich der Treuhänder. Er allein ist Träger der gesellschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten. Zwischen dem Treugeber und der Gesellschaft bestehen keine Rechtsbeziehungen. Innerhalb der Gesellschaft kann der Treugeber nur über den Treuhänder Einfluss nehmen. Folgerichtig wird daher auch nur der Treuhänder in das Firmenbuch eingetragen. Ein Treuhandzusatz ist nicht eintragungsfähig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ausnahmsweise haftet aber auch der Treugeber für die vom Treuhänder übernommene Einlagepflicht, wenn die Zwischenschaltung eines Treuhänders offenkundig Umgehungs- bzw Missbrauchszwecken dient.OGH 6 Ob 31/22k, 25.01.2023
- Das gilt auch für eine offene Treuhand.OGH 6 Ob 71/21s, 14.09.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123563 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 5 Ob 98/22f, 14.07.2022, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 108/15f, 27.01.2016, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
GmbHG §41 Abs2
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