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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 20.10.2022

OGH 5 Ob 119/22v

Worum es ging: Was tun, wenn das Urteil einen Anspruch nicht erledigt?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Eine Ergänzung des Urteils kommt nur in Betracht, wenn das Gericht einen Anspruch versehentlich übergangen hat. Hat es die Entscheidung darüber dagegen bewusst abgelehnt, was sich aus der Begründung ergibt, bleibt ein Ergänzungsantrag erfolglos. Sie können das Urteil in diesem Fall aber mit einem Rechtsmittel bekämpfen.

Mit dem Ausdruck Prozessgericht ist nicht ohne weiteres das Gericht erster Instanz gemeint. Gemeint ist jenes Gericht, dessen Urteil nach Ihrem Antrag ergänzt werden soll.

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 41 AußStrG § 62 MRG § 16 ZPO § 423

Entscheidungstext

25 Absätze, 4.499 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

20.10.2022

Geschäftszahl

5Ob119/22v

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun-Mohr und den Hofrat Dr. Steger als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache des Antragstellers D*, vertreten durch Dr. Roland Kassowitz, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegnerin M*, vertreten durch Dr. Ernst Ortenburger, Rechtsanwalt in Wien, wegen § 37 Abs 1 Z 8 iVm § 16 Abs 1 MRG, über den Beschlussergänzungsantrag der Antragsgegnerin den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Antrag auf Ergänzung des Beschlusses des Obersten Gerichtshofs wird abgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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