OGH 5 Ob 119/22v
Worum es ging: Was tun, wenn das Urteil einen Anspruch nicht erledigt?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Eine Ergänzung des Urteils kommt nur in Betracht, wenn das Gericht einen Anspruch versehentlich übergangen hat. Hat es die Entscheidung darüber dagegen bewusst abgelehnt, was sich aus der Begründung ergibt, bleibt ein Ergänzungsantrag erfolglos. Sie können das Urteil in diesem Fall aber mit einem Rechtsmittel bekämpfen.
Mit dem Ausdruck Prozessgericht ist nicht ohne weiteres das Gericht erster Instanz gemeint. Gemeint ist jenes Gericht, dessen Urteil nach Ihrem Antrag ergänzt werden soll.
Zitierte Paragrafen
AußStrG § 41 AußStrG § 62 MRG § 16 ZPO § 423
Entscheidungstext
25 Absätze, 4.499 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
20.10.2022
Geschäftszahl
5Ob119/22v
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun-Mohr und den Hofrat Dr. Steger als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache des Antragstellers D*, vertreten durch Dr. Roland Kassowitz, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegnerin M*, vertreten durch Dr. Ernst Ortenburger, Rechtsanwalt in Wien, wegen § 37 Abs 1 Z 8 iVm § 16 Abs 1 MRG, über den Beschlussergänzungsantrag der Antragsgegnerin den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Antrag auf Ergänzung des Beschlusses des Obersten Gerichtshofs wird abgewiesen.
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