Zum Inhalt springen
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 23.03.2023 · Fall aus Tirol

Der OGH hat in der Sache entschieden.

OGH 5 Ob 29/23k

Worum es ging: Wann beginnt meine Frist, wenn das Urteil im Sommer kommt?

Fachgebiete laut RIS: Zivilverfahrensrecht

Die Regeln aus dieser Entscheidung

In den Zeiten, in denen die Fristen gehemmt sind, läuft Ihre Frist zwar nicht weiter, die Zustellung des Urteils gilt aber trotzdem als in dieser Zeit erfolgt. Es ist also nicht so, dass erst der erste Tag nach diesem Zeitraum als Tag der Zustellung gilt. Von der tatsächlichen Zustellung aus wird die Frist berechnet.

Wird Ihnen das Urteil während der Sommergerichtsferien zugestellt, beginnt Ihre vierwöchige Berufungsfrist erst danach zu laufen. Sie endet mit Ablauf des 22. September. Das gilt nicht in Sachen, die auch in den Ferien zu behandeln sind.

Nein. Das Gesetz zählt abschließend auf, in welchen Fällen Sie einen Beschluss des Berufungsgerichts an den Obersten Gerichtshof herantragen können. Andere Beschlüsse sind überhaupt nicht anfechtbar; nur die Zurückweisung Ihrer Berufungsbeantwortung wird gleich behandelt.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ZPO § 125 ZPO § 222 ZPO § 468 ZPO § 519 ZPO § 528

Entscheidungstext

30 Absätze, 4.267 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

23.03.2023

Geschäftszahl

5Ob29/23k

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun-Mohr und den Hofrat Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei D*, vertreten durch Battlogg Rechtsanwalts GmbH in Schruns, gegen die beklagte Partei D*, wegen Feststellung (Streitwert 18.000 EUR), über den Rekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht vom 19. Oktober 2022, GZ 3 R 90/22t-15, mit dem die Berufungsbeantwortung der klagenden Partei als verspätet zurückgewiesen wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail