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Wann endet meine Berufungsfrist bei Zustellung in den Gerichtsferien?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Wird Ihnen das Urteil während der Sommergerichtsferien zugestellt, beginnt Ihre vierwöchige Berufungsfrist erst danach zu laufen. Sie endet mit Ablauf des 22. September. Das gilt nicht in Sachen, die auch in den Ferien zu behandeln sind.

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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 09.10.2024 (78 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1984)

Wurde das Urteil innerhalb der Sommergerichtsferien zugestellt, dann endet, soweit es sich um keine Ferialsache handelt, die vierwöchige Berufungsfrist mit Ablauf des 22. September.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036496 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 78.

Im Gesetz

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