Wann beginnt meine Frist, wenn das Urteil im Sommer kommt?
betrifft Kläger, Beklagte, Prozessparteien
In den Zeiten, in denen die Fristen gehemmt sind, läuft Ihre Frist zwar nicht weiter, die Zustellung des Urteils gilt aber trotzdem als in dieser Zeit erfolgt. Es ist also nicht so, dass erst der erste Tag nach diesem Zeitraum als Tag der Zustellung gilt. Von der tatsächlichen Zustellung aus wird die Frist berechnet.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 09.10.2024 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Die Frist wird in ihrem Ablauf gehemmt, die Zustellung gilt aber sehr wohl als in den Gerichtsferien vollzogen. Es besteht keinerlei Grundlage dafür, erst den ersten Tag nach den Gerichtsferien, als den Tag der Zustellung zu behandeln, von dem an (§ 464 Abs 2 ZPO) die Frist nach § 125 ZPO zu berechnen ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Antrag nach § 508 ZPO.OGH 3 Ob 228/18b, 19.12.2018
- Die vierwöchige Revisionsfrist (§ 505 Abs 2 ZPO) begann damit am 17. August 2017 und endete nach 28 Tagen am 14. September 2017.OGH 4 Ob 178/17f, 21.12.2017
- Erfolgte die Zustellung eines Beschlusses während des in § 222 Abs 1 Satz 1 ZPO vorgesehenen Zeitraums zwischen dem 15. 7. und dem 17. 8. steht den Prozessparteien dieselbe Frist zur Verfügung, als hätte eine Zustellung am letzten Tag der verhandlungsfreien Zeit stattgefunden. Eine 14‑tägige Rekursfrist endet in diesem Fall stets am 31. 8. (um 24:00 Uhr), der somit als letzter Tag für die Erhebung des Rechtsmittels zur Verfügung steht.OGH 1 Ob 233/15v, 22.12.2015
- Fällt der Beginn einer Notfrist in den Zeitraum iSd § 222 Abs 1 ZPO, wird die Notfrist um den bei ihrem Beginn noch übrigen Teil dieses Zeitraums verlängert.OGH 2 Ob 172/13b, 19.09.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036272 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 17.
- OGH 1 Ob 163/24p, 09.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 29/23k, 23.03.2023, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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