OGH 8 Ob 98/23d
Worum es ging: Wird die Wertgrenze bei mehreren Kindern für jedes einzeln geprüft?
Fachgebiete laut RIS: Unterhaltsrecht inkl. UVG
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ja. Die Unterhaltsansprüche mehrerer Kinder beruhen zwar auf einem gleichartigen, aber nicht auf demselben Grund und werden deshalb nicht zusammengerechnet. Ob der Wert hoch genug für ein Rechtsmittel ist, beurteilt das Gericht daher für jedes Kind gesondert.
Ihr Rechtsmittel ist in diesen Fällen nicht dem Obersten Gerichtshof, sondern sofort dem Gericht zweiter Instanz vorzulegen. Fehlt der ausdrückliche Antrag, das Rekursgericht möge seinen Ausspruch über die Unzulässigkeit abändern, muss Ihnen das Erstgericht einen Verbesserungsauftrag mit Frist erteilen.
In einem Unterhaltsverfahren ist der Wert des Gegenstands, über den das Rekursgericht entschieden hat, für jedes Kind einzeln zu beurteilen.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Linz, 24.05.2023, 15 R 111/23h-32
Zitierte Paragrafen
AußStrG § 59 AußStrG § 62 AußStrG § 63 JN § 58
Entscheidungstext
22 Absätze, 2.997 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
19.10.2023
Geschäftszahl
8Ob98/23d
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Tarmann-Prentner und Mag. Korn und die Hofräte Dr. Stefula und Dr. Thunhart in der Pflegschaftssache der 1. mj P*, geboren * 2010 und 2. mj A*, geboren * 2012, beide vertreten durch die Mutter M*, wegen Unterhalt, über den „außerordentlichen Revisionsrekurs“ des Vaters L*, vertreten durch die CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts Linz vom 24. Mai 2023, GZ 15 R 111/23h-32, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Akten werden dem Erstgericht zurückgestellt.
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