Zum Inhalt springen
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 19.10.2023 · Fall aus Oberösterreich

OGH 8 Ob 98/23d

Worum es ging: Wird die Wertgrenze bei mehreren Kindern für jedes einzeln geprüft?

Fachgebiete laut RIS: Unterhaltsrecht inkl. UVG

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ja. Die Unterhaltsansprüche mehrerer Kinder beruhen zwar auf einem gleichartigen, aber nicht auf demselben Grund und werden deshalb nicht zusammengerechnet. Ob der Wert hoch genug für ein Rechtsmittel ist, beurteilt das Gericht daher für jedes Kind gesondert.

Ihr Rechtsmittel ist in diesen Fällen nicht dem Obersten Gerichtshof, sondern sofort dem Gericht zweiter Instanz vorzulegen. Fehlt der ausdrückliche Antrag, das Rekursgericht möge seinen Ausspruch über die Unzulässigkeit abändern, muss Ihnen das Erstgericht einen Verbesserungsauftrag mit Frist erteilen.

In einem Unterhaltsverfahren ist der Wert des Gegenstands, über den das Rekursgericht entschieden hat, für jedes Kind einzeln zu beurteilen.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 59 AußStrG § 62 AußStrG § 63 JN § 58

Entscheidungstext

22 Absätze, 2.997 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

19.10.2023

Geschäftszahl

8Ob98/23d

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Tarmann-Prentner und Mag. Korn und die Hofräte Dr. Stefula und Dr. Thunhart in der Pflegschaftssache der 1. mj P*, geboren * 2010 und 2. mj A*, geboren * 2012, beide vertreten durch die Mutter M*, wegen Unterhalt, über den „außerordentlichen Revisionsrekurs“ des Vaters L*, vertreten durch die CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts Linz vom 24. Mai 2023, GZ 15 R 111/23h-32, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Akten werden dem Erstgericht zurückgestellt.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail