Wird die Wertgrenze bei mehreren Kindern für jedes einzeln geprüft?
betrifft Eltern, Kinder, Unterhaltspflichtige, Jugendwohlfahrtsträger
Ja. Die Unterhaltsansprüche mehrerer Kinder beruhen zwar auf einem gleichartigen, aber nicht auf demselben Grund und werden deshalb nicht zusammengerechnet. Ob der Wert hoch genug für ein Rechtsmittel ist, beurteilt das Gericht daher für jedes Kind gesondert.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 27.08.2024 (91 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1975)
Die Unterhaltsansprüche von drei Kindern beruhen nicht auf demselben tatsächlichen und rechtlichen Grund, sondern stellen nur gleichartige, auf einem im wesentlichen gleichartigen tatsächlichen und rechtlichen Grund beruhende Ansprüche dar (Fasching II 185; ähnlich 4 Ob 24/74). Eine Zusammenrechnung findet daher nicht statt.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Rückstellung zur Entscheidung über die Zulassungsvorstellung hinsichtlich eines Kindes, während der Entscheidungsgegenstand der beiden anderen die maßgebliche Wertgrenze für den außerordentlichen Revisionsrekurs überstieg.OGH 7 Ob 30/24y, 06.03.2024
- Hier: Verfahren nach dem UVG.OGH 10 Ob 36/09f, 16.06.2009
- Gleiches gilt für die getrennt zu betrachtenden Ansprüche des Jugendwohlfahrtsträgers auf Ersatz der Kosten der vollen Erziehung von mehreren Kindern.OGH 4 Ob 198/07g, 11.12.2007
- Der Entscheidungsgegenstand ist in Unterhaltssachen gemäß § 58 Abs 1 JN mit dem dreifachen Jahresbetrag zu bewerten, wobei der Erhöhungsbetrag oder Herabsetzungsbetrag entscheidend ist.OGH 9 Ob 8/06a, 04.05.2006
- Der Wert des Entscheidungsgegenstandes des Rekursgerichtes ist für jedes Kind einzeln zu beurteilen.OGH 7 Ob 146/02z, 07.08.2002
- Die Unterhaltsansprüche mehrerer Kinder sind nicht zusammenzurechnen.OGH 3 Ob 20/02s, 27.02.2002
- Mehrere Unterhaltsberechtigte sind bloß formelle Streitgenossen.OGH 3 Ob 216/00m, 21.03.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017257 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 91.
- OGH 4 Ob 128/24p, 27.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 6/24s, 13.08.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 7 Ob 30/24y, 06.03.2024
- OGH 8 Ob 98/23d, 19.10.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 18/23z, 17.02.2023, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 4/23s, 25.01.2023, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 14 · Anleitungs- und Belehrungspflicht
- Jurisdiktionsnorm (JN) § 55
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 502
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