OGH 4 Ob 90/24z
Worum es ging: Wird meine Revision behandelt, weil das Gericht sie zuließ?
Fachgebiete laut RIS: Konsumentenschutz und Produkthaftung, Zivilverfahrensrecht
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Auch wenn das Berufungsgericht Ihr Rechtsmittel zugelassen hat, wird es zurückgewiesen, wenn Sie darin nur Gründe geltend machen, deren Erledigung von keiner bedeutsamen Rechtsfrage abhängt.
Hätten Sie das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft, können Sie es Zug um Zug gegen Rückzahlung zurückgeben. Sie können stattdessen auch den Minderwert verlangen. Das Gericht setzt diesen nach freier Überzeugung zwischen fünf und fünfzehn Prozent des gezahlten und angemessenen Kaufpreises fest und darf dafür ein angebotenes Gutachten übergehen.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Steyr, 21.12.2023, 13 C 240/23x-16
- Landesgericht Steyr als Berufungsgericht, 14.03.2024, 1 R 22/24i-23
Zitierte Paragrafen
ABGB § 1295 ABGB § 874 ZPO § 273 ZPO § 508
Entscheidungstext
41 Absätze, 10.205 Zeichen · im RIS ansehen
Anfang des Textes anzeigen
Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
23.05.2024
Geschäftszahl
4Ob90/24z
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Schwarzenbacher als Vorsitzenden sowie den Vizepräsidenten Hon.-Prof. PD Dr. Rassi, die Hofrätinnen Mag. Istjan, LL.M., und Mag.Waldstätten und den Hofrat Dr. Stiefsohn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei *, vertreten durch Dr. Alexander Amann LL.M., Rechtsanwalt in Gamprin-Bendern, Fürstentum Liechtenstein, gegen die beklagte Partei * AG, *, Deutschland, vertreten durch die Pressl Endl Heinrich Bamberger Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, wegen 3.250 EUR sA und Feststellung (Streitwert 2.000 EUR), über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Landesgerichts Steyr als Berufungsgericht vom 14. März 2024, GZ 1 R 22/24i-23, womit das Urteil des Bezirksgerichts Steyr vom 21. Dezember 2023, GZ 13 C 240/23x-16, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).