OGH 2 Nc 10/25f
Worum es ging: Wo klage ich, wenn die Verlassenschaft schon beendet ist?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Solange ein Verlassenschaftsverfahren läuft, können bestimmte Klagen beim Gericht dieses Verfahrens eingebracht werden. Wurde das Verfahren dadurch beendet, dass das vorhandene Vermögen an Zahlungs statt überlassen wurde, gibt es diesen Gerichtsstand nicht mehr.
Manche europäischen Regeln sagen nur, in welchem Staat geklagt werden kann, nicht aber bei welchem Gericht dort. Dann gilt ergänzend das österreichische Recht. Ergibt sich auch daraus kein örtlich zuständiges Gericht, bestimmt der Oberste Gerichtshof auf Antrag eines.
Der Oberste Gerichtshof bestimmt nur dann ein Gericht, wenn Österreich für Ihren Fall überhaupt zuständig ist. Zugleich darf sich aus den Regeln kein bestimmtes österreichisches Gericht ergeben. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, wird kein Gericht bestimmt.
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
18.02.2025
Geschäftszahl
2Nc10/25f
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat MMag. Sloboda als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Thunhart und Dr. Kikinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M*, vertreten durch Maybach Bechter Hellbert Rechtsanwälte GesbR in Wien, gegen die beklagte Partei A*, wegen 10.613,50 EUR sA, über den Ordinationsantrag der klagenden Partei den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Als örtlich zuständiges Gericht wird das Bezirksgericht Josefstadt bestimmt.
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