Zum Inhalt springen

Wo klage ich, wenn die Verlassenschaft schon beendet ist?

betrifft Erben, Gläubiger des Verstorbenen, Vermächtnisnehmer
Solange ein Verlassenschaftsverfahren läuft, können bestimmte Klagen beim Gericht dieses Verfahrens eingebracht werden. Wurde das Verfahren dadurch beendet, dass das vorhandene Vermögen an Zahlungs statt überlassen wurde, gibt es diesen Gerichtsstand nicht mehr.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Wurde das Verlassenschaftsverfahren durch die Überlassung der Nachlassaktiva an Zahlungs statt rechtskräftig beendet, besteht der Gerichtsstand des § 77 Abs 1 JN nicht mehr.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046596 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 7.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Nachlass als Partei im Prozess
Erbrecht · Klage gegen die Verlassenschaft
Erbrecht · Klage auf Erfüllung eines Vermächtnisses
Erbrecht · Nachlass bis zur Übergabe
Erbrecht · Ende des Verlassenschaftsverfahrens