OGH 23 Ds 7/24t
Worum es ging: Muss mich mein Anwalt über die Höhe des Honorars aufklären?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ihr Rechtsanwalt muss Sie über die Honorarabrechnung jedenfalls dann aufklären, wenn Sie eine unrichtige Vorstellung äußern oder erkennen lassen, dass Sie in solchen Fragen unerfahren und unsicher sind. Eine Aufklärungspflicht besteht dagegen nicht, wenn Sie zu erkennen geben, dass Sie mit diesen Dingen vertraut sind, oder wenn Sie eine Belehrung ablehnen.
Wenn gegen einen Rechtsanwalt eine Disziplinarstrafe verhängt wird, gelten sinngemäß dieselben Grundsätze wie bei der Strafzumessung im Strafrecht. Erschwerende und mildernde Umstände sind gegeneinander abzuwägen.
Die Strafen im Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte sind im Gesetz nach ihrer Strenge geordnet. Der schriftliche Verweis ist die mildeste, die Streichung von der Anwaltsliste die strengste Strafe. Für den Vergleich einer Geldstrafe mit einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe muss daher nicht auf das Strafgesetzbuch zurückgegriffen werden.
Wer einen Rechtsfehler im Strafurteil geltend macht, muss von jenem Sachverhalt ausgehen, den das Gericht festgestellt hat. Dieser Sachverhalt ist mit dem Gesetz zu vergleichen, und es ist zu zeigen, worin das Gericht bei der Beurteilung geirrt hat. Eigene abweichende Tatsachenbehauptungen helfen nicht.
Sie können rügen, dass das Gericht einen Sachverhalt nicht geklärt hat, obwohl es dafür Anhaltspunkte gab. Dazu müssen Sie darlegen, welche Feststellung fehlt und welche rechtliche Folge sich daraus ergeben hätte. Ohne diesen Zusammenhang wird die Rüge nicht behandelt.
Mit der Berufung gegen den Schuldspruch können Sie nur bekämpfen, wie das Gericht die Beweise gewürdigt und den Sachverhalt festgestellt hat. Dass Feststellungen fehlen, können Sie damit nicht geltend machen. Dafür brauchen Sie ein anderes Rechtsmittel.
Ihr Rechtsanwalt muss Sie nicht nur bei der Übernahme des Auftrags aufklären. Diese Pflicht besteht während der gesamten Dauer der Vertretung weiter. Sie beruht auf seiner Treuepflicht Ihnen gegenüber.
Im Disziplinarverfahren gegen Richter und Staatsanwälte gibt es keine eigene Berufung wegen Nichtigkeit. Die Fehler, die sonst damit gerügt würden, können Sie mit der Berufung gegen den Schuldspruch geltend machen. Dieses Rechtsmittel erfasst damit beide Fehlerbereiche.
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
04.03.2025
Geschäftszahl
23Ds7/24t
Kopf
Der Oberste Gerichtshof als Disziplinargericht für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter hat am 4. März 2025 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Hetlinger als Vorsitzende, den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Musger als weiteren Richter sowie die Rechtsanwälte Dr. Kreissl und Dr. Schlager als Anwaltsrichter in Gegenwart der Schriftführerin Mag. Müller BSc in der Disziplinarsache gegen *, Rechtsanwalt in *, wegen Disziplinarvergehen der Verletzung von Berufspflichten nach § 1 Abs 1 erster Fall DSt über die Berufung des Beschuldigten gegen das Erkenntnis des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer * vom 29. Februar 2024, GZ D 14/21-26, nach mündlicher Verhandlung in Anwesenheit des Vertreters der Generalprokuratur, Generalanwalt Mag. Artner, des Kammeranwalts Dr. Lindner und des Beschuldigten zu Recht erkannt:
Spruch
Der Berufung wird nicht Folge gegeben.
Dem Beschuldigten fallen auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.
Text
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