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Muss mich mein Anwalt auch nach der Vollmacht noch aufklären?

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Ihr Rechtsanwalt muss Sie nicht nur bei der Übernahme des Auftrags aufklären. Diese Pflicht besteht während der gesamten Dauer der Vertretung weiter. Sie beruht auf seiner Treuepflicht Ihnen gegenüber.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 04.03.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Wird anlässlich der Übernahme eines Vertretungsauftrages eine Aufklärungspflicht verletzt, so ist die Pflichtwidrigkeit nicht mit Unterfertigung der Vollmacht durch den Mandanten abgeschlossen. Die Aufklärungspflicht besteht weiterhin, solange das Bevollmächtigungsverhältnis andauert. Dies ergibt sich aus der in § 9 RAO verankerten Treuepflicht des Rechtsanwaltes gegenüber seinem Mandanten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123765 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Genannte Normen

DSt 1990 §1 C1; DSt 1990 §1 C4; DSt 1990 §2 Abs1; RAO §9 Abs1

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