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Kann ich mit der Berufung auch rechtliche Fehler des Urteils rügen?

betrifft Angeklagte, Verurteilte
Mit der Berufung gegen den Schuldspruch können Sie nur bekämpfen, wie das Gericht die Beweise gewürdigt und den Sachverhalt festgestellt hat. Dass Feststellungen fehlen, können Sie damit nicht geltend machen. Dafür brauchen Sie ein anderes Rechtsmittel.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 04.03.2025 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Die Berufung wegen des Ausspruches über die Schuld dient ausschließlich der Bekämpfung tatsächlich getroffener Feststellungen, mit anderen Worten der tatsächlich angestellten Beweiswürdigung. Feststellungsmängel können damit nicht geltend gemacht werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122980 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Im Gesetz

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