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Welche Strafen drohen einem Rechtsanwalt und wie streng sind sie?

betrifft Rechtsanwälte, Mandanten
Die Strafen im Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte sind im Gesetz nach ihrer Strenge geordnet. Der schriftliche Verweis ist die mildeste, die Streichung von der Anwaltsliste die strengste Strafe. Für den Vergleich einer Geldstrafe mit einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe muss daher nicht auf das Strafgesetzbuch zurückgegriffen werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 04.03.2025 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Eines Rückgriffs auf die Bestimmungen des StGB zur Frage des Verhältnisses zwischen unbedingter Geldstrafe und bedingt nachgesehener Freiheitsstrafe bedarf es schon deshalb nicht, weil die Aufzählung des § 16 Abs 1 DSt auf die Strenge der Disziplinarstrafen dergestalt ausgerichtet ist, dass der schriftliche Verweis die mildeste und die Streichung von der Liste die strengste Disziplinarstrafe darstellt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075487 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 24.

Genannte Normen

DSt 1990 §16 Abs1

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