Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 6 Ob 140/25v
Worum es ging: Kann ich dem Nachbarn verbieten, dass sein Baum wächst?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ihr Nachbar darf auch nahe der Grenze Bäume und Sträucher pflanzen. Ihm gehören auch die Wurzeln und Äste, die auf Ihren Grund reichen; das ist eine Einschränkung Ihres Eigentums aus Rücksicht auf die Nachbarschaft. Sie können daher nicht verlangen, dass er das Wachsen der Äste unterlässt.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Baden, 24.02.2025, 7 C 135/24h-17
Zitierte Paragrafen
ABGB § 364 ABGB § 364a ABGB § 422 ZPO Art. 41 ZPO § 50 ZPO § 502 ZPO § 508a
Entscheidungstext
30 Absätze, 5.443 Zeichen · im RIS ansehen
Anfang des Textes anzeigen
Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
16.10.2025
Geschäftszahl
6Ob140/25v
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Hofer-Zeni-Rennhofer als Vorsitzende sowie die Hofrätinnen und Hofräte Dr. Faber, Mag. Pertmayr, Dr. Weber und Mag. Nigl LL.M. als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S* W*, vertreten durch Mag. Georg Morent, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei C* S*, vertreten durch Mag. Katharina Hausmann, Rechtsanwältin in Berndorf, wegen 2.400 EUR und Feststellung, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt als Berufungsgericht vom 7. Juli 2025, GZ 18 R 42/25t-23, mit dem das Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 24. Februar 2025, GZ 7 C 135/24h-17, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).