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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 16.10.2025

Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.

OGH 6 Ob 140/25v

Worum es ging: Kann ich dem Nachbarn verbieten, dass sein Baum wächst?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ihr Nachbar darf auch nahe der Grenze Bäume und Sträucher pflanzen. Ihm gehören auch die Wurzeln und Äste, die auf Ihren Grund reichen; das ist eine Einschränkung Ihres Eigentums aus Rücksicht auf die Nachbarschaft. Sie können daher nicht verlangen, dass er das Wachsen der Äste unterlässt.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB § 364 ABGB § 364a ABGB § 422 ZPO Art. 41 ZPO § 50 ZPO § 502 ZPO § 508a

Entscheidungstext

30 Absätze, 5.443 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

16.10.2025

Geschäftszahl

6Ob140/25v

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Hofer-Zeni-Rennhofer als Vorsitzende sowie die Hofrätinnen und Hofräte Dr. Faber, Mag. Pertmayr, Dr. Weber und Mag. Nigl LL.M. als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S* W*, vertreten durch Mag. Georg Morent, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei C* S*, vertreten durch Mag. Katharina Hausmann, Rechtsanwältin in Berndorf, wegen 2.400 EUR und Feststellung, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt als Berufungsgericht vom 7. Juli 2025, GZ 18 R 42/25t-23, mit dem das Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 24. Februar 2025, GZ 7 C 135/24h-17, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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