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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 19.11.2025 · Fall aus Wien

Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.

OGH 7 Ob 176/25w

Worum es ging: Darf gekündigt werden, wenn ich die Wohnung Angehörigen überlasse?

Fachgebiete laut RIS: Bestandrecht

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Nein, wenn die Angehörigen eintrittsberechtigt sind. Dann liegt kein Kündigungsgrund vor, selbst wenn die Voraussetzungen für eine förmliche Abtretung der Mietrechte fehlen. Es kommt auf den Zeitpunkt der Überlassung an; damals muss der gemeinsame Haushalt bestanden haben.

Für die Frage, ob ein gemeinsamer Haushalt bestanden hat, kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Hat das Berufungsgericht darüber ohne grundsätzlichen Rechtsirrtum entschieden, prüft der Oberste Gerichtshof diese Einzelfallentscheidung nicht mehr nach.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

MRG § 12 MRG § 14 MRG § 30 ZPO § 502 ZPO § 508a

Entscheidungstext

31 Absätze, 6.645 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

19.11.2025

Geschäftszahl

7Ob176/25w

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Solé als Vorsitzende und durch die Hofrätin sowie die Hofräte Dr. Weber, Mag. Fitz, Mag. Jelinek und MMag. Dr. Dobler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B* GmbH & Co KG, *, vertreten durch die Oberlojer Rechtsanwält:innen GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei S* Z*, vertreten durch Mag. Nikolaus Vogt, Rechtsanwalt in Wien, wegen Aufkündigung, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 27. August 2025, GZ 39 R 92/25f-40, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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