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Wonach beurteilt das Gericht einen gemeinsamen Haushalt?

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Für die Frage, ob ein gemeinsamer Haushalt bestanden hat, kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Hat das Berufungsgericht darüber ohne grundsätzlichen Rechtsirrtum entschieden, prüft der Oberste Gerichtshof diese Einzelfallentscheidung nicht mehr nach.

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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 24.02.2026 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Bei der Beurteilung der Eintrittsvoraussetzung des gemeinsamen Haushaltes iS § 14 Abs 3 MRG ist auf die faktischen Verhältnisse abzustellen. Stellt das Berufungsgericht darauf ab, ob in einem konkreten Fall die Eintrittsvoraussetzung des gemeinsamen Haushaltes vorliegt, ist eine darauf aufbauende und von grundsätzlichen Rechtsirrtümern freie Fallentscheidung gemäß § 502 Abs 1 ZPO einer Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof nicht zugänglich (so schon 5 Ob 1532, 1533/91).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107188 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 20.

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