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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 12.01.2026

Der OGH hat in der Sache entschieden.

OGH 18 ONc 3/25y

Worum es ging: Gelte ich als Unternehmer, wenn ich nur Geld veranlage?

Fachgebiete laut RIS: Konsumentenschutz und Produkthaftung, Schiedsverfahrensrecht, Zivilverfahrensrecht

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Wer sich nur mit einem Minderheitsanteil an einer Gesellschaft beteiligt und damit bloß Kapital anlegt, gilt nicht als Unternehmer. Voraussetzung ist, dass er dadurch keinen nennenswerten Einfluss auf die Geschäftsführung hat. Das bloße Anlegen von Geld ist noch kein unternehmerisches Handeln.

Zitierte Paragrafen

JN § 104 JN § 44 JN § 51 KSchG Art. 1 UGB Art. 1 UGB Art. 2 ZPO § 587 ZPO § 615 ZPO § 617

Entscheidungstext

29 Absätze, 8.634 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.01.2026

Geschäftszahl

18ONc3/25y

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten Hon.-Prof. PD Dr. Rassi als Vorsitzenden sowie die Senatspräsidentin Dr. Hofer-Zeni-Rennhofer, den Hofrat Mag. Painsi, die Hofrätin Mag. Istjan, LL.M., und den Hofrat Dr. Thunhart als weitere Richter in der Schiedssache der Antragstellerinnen 1. S*, vertreten durch die Thaler.legal Rechtsanwalts GmbH in Wien, und 2. DDr. I*, vertreten durch die Hornek Hubacek Lichtenstrasser Epler Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die Antragsgegner 1. P*, 2. D* Familienstiftung, *, und 3. G* OG, *, wegen Bestellung eines Schiedsrichters, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Oberste Gerichtshof ist für die beantragte Bestellung eines Schiedsrichters nicht zuständig.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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