Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 18 ONc 3/25y
Worum es ging: Gelte ich als Unternehmer, wenn ich nur Geld veranlage?
Fachgebiete laut RIS: Konsumentenschutz und Produkthaftung, Schiedsverfahrensrecht, Zivilverfahrensrecht
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Wer sich nur mit einem Minderheitsanteil an einer Gesellschaft beteiligt und damit bloß Kapital anlegt, gilt nicht als Unternehmer. Voraussetzung ist, dass er dadurch keinen nennenswerten Einfluss auf die Geschäftsführung hat. Das bloße Anlegen von Geld ist noch kein unternehmerisches Handeln.
Zitierte Paragrafen
JN § 104 JN § 44 JN § 51 KSchG Art. 1 UGB Art. 1 UGB Art. 2 ZPO § 587 ZPO § 615 ZPO § 617
Entscheidungstext
29 Absätze, 8.634 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
12.01.2026
Geschäftszahl
18ONc3/25y
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten Hon.-Prof. PD Dr. Rassi als Vorsitzenden sowie die Senatspräsidentin Dr. Hofer-Zeni-Rennhofer, den Hofrat Mag. Painsi, die Hofrätin Mag. Istjan, LL.M., und den Hofrat Dr. Thunhart als weitere Richter in der Schiedssache der Antragstellerinnen 1. S*, vertreten durch die Thaler.legal Rechtsanwalts GmbH in Wien, und 2. DDr. I*, vertreten durch die Hornek Hubacek Lichtenstrasser Epler Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die Antragsgegner 1. P*, 2. D* Familienstiftung, *, und 3. G* OG, *, wegen Bestellung eines Schiedsrichters, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Oberste Gerichtshof ist für die beantragte Bestellung eines Schiedsrichters nicht zuständig.
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