Gelte ich als Unternehmer, wenn ich nur Geld veranlage?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 12.01.2026 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Privatstiftung als Minderheitsgesellschafterin ohne Geschäftsführungsbefugnis.OGH 18 ONc 3/25y, 12.01.2026
- Hier: Ein Hälftegesellschafter, der zwar nie Geschäftsführer war, jedoch sämtliche wichtige wirtschaftliche Entscheidungen nur unter seiner Einbindung und nach vorangegangener Rücksprache mit ihm getroffen wurden und der nicht nur ein eigenes wirtschaftliches Interesse, sondern auch Kenntnis über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens hatte, ist Unternehmer und nicht Verbraucher.OGH 6 Ob 170/14i, 29.01.2015
- Bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise und bei der Beurteilung, welchen Einfluss eine bestimmte Person auf die Geschäftsführung der Gesellschaft nahm bzw nehmen konnte, kommt es maßgeblich auf die Umstände des Einzelfalls an.OGH 6 Ob 170/14i, 29.01.2015
- Die unternehmerische Tätigkeit iSd § 1 KSchG kann sich auch über mehrere formaljuristische Unternehmensträger erstrecken.OGH 6 Ob 43/13m, 16.12.2013
- Nach ständiger Rechtsprechung ist die Verbraucher‑ bzw Unternehmereigenschaft eines Gesellschafters in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu beurteilen. Eine formelle Geschäftsführerstellung ist für den beherrschenden Einfluss und damit die Qualifikation eines Gesellschafters als Unternehmer nicht erforderlich.OGH 6 Ob 43/13m, 16.12.2013
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Eine geringere Beteiligung (ohne gesellschaftsvertraglich eingeräumte Sperrminorität) verschafft dem Gesellschafter typischerweise keinen entscheidenden Einfluss auf die Geschäftsführung.OGH 2 Ob 169/11h, 24.04.2012
- Für die Unternehmerqualifikation eines (hier geschäftsführenden) GmbH-Gesellschafters ist erforderlich, dass dieser die Mehrheit der Geschäftsanteile oder zumindest 50 % hievon hält.OGH 2 Ob 169/11h, 24.04.2012
- Hier: Gleichbeteiligte Gesellschafter‑Geschäftsführer mit Alleinvertretungsbefugnis sind jeweils als Unternehmer zu qualifizieren.OGH 6 Ob 105/10z, 24.06.2010
- Hier: Mehrheitsgesellschafter ohne Geschäftsführungsbefugnis ist als Verbraucher zu qualifizieren.OGH 7 Ob 266/06b, 14.02.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121109 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 18 ONc 3/25y, 12.01.2026
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Eine Beteiligung gilt nur dann als bloße Wertanlage, wenn damit weder eine Mitwirkung an der Führung noch ein maßgeblicher Einfluss verbunden ist. Wer bei wichtigen Entscheidungen wie größeren Investitionen mitreden darf, hält keine bloße Wertanlage. Schon die rechtliche Möglichkeit des Einflusses genügt.
Anteile an einem Unternehmen jeder Art gelten grundsätzlich als Unternehmensanteil und bleiben dann außerhalb der Aufteilung. Das gilt aber nur, wenn die Beteiligung so groß ist, dass mit ihr ein maßgeblicher Einfluss verbunden ist. Ist sie kleiner, handelt es sich um eine bloße Wertanlage samt Ertrag und damit um Ersparnisse, die aufzuteilen sind.